Arbeiten an Planfeststellung für Autobahnteilstück zwischen Kelberg und Blankenheim

Lückenschluss der A1: Baurecht rückt näher

Lückenschluss der A1: Baurecht rückt näher

3D-Grafik Anschlussstelle Adenau bis Anschlussstelle Kelberg vom geplanten Lückenschluss der A1. Quelle: Landesbetrieb Mobilität Trier / www.a1-lueckenschluss.de“

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Verkehrsministerien des Bundes sowie der beiden Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen arbeiten mit Hochdruck an der erforderlichen Planfeststellung für den Lückenschluss der A 1. Damit rückt - so Landrat Dr. Jürgen Pföhler - das Baurecht für das letzte noch verbliebene Teilstück von rund 25 km zwischen Kelberg und Blankenheim näher. Dies ist das Fazit von entsprechenden Antwortschreiben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und den Landesverkehrsministern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, Dr. Volker Wissing und Hendrik Wüst, an die der Landrat sich gewandt hatte. Denn die durchgehende Autobahn sei das „wichtigste Schlüsselprojekt für die Infrastruktur und die weitere Erschließung der Eifel“.

Der Bundesverkehrsminister unterstreicht das hohe Interesse der Bundesregierung, dass der „Planungs- und Baurechtprozess die verkehrsbedeutende Maßnahme mit großer Priorität behandelt wird“. Deshalb sei der Lückenschluss der A1 im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden. Damit bestehe ein gesetzlicher Planungsauftrag an die zuständigen Straßenbauverwaltungen, die für den Bund die Autobahn planen und bauen.

Landesverkehrsminister Dr. Volker Wissing hebt hervor, dass der Lückenschluss zwischen Kelberg und Blankenheim „aus verkehrs- und strukturpolitischer Sicht eines der zentralen verkehrspolitischen Projekte der Landesregierung ist“. Ziel der Landesregierung sei es, „schnellstmöglich Baurecht zu erreichen“. Besonders erfreulich ist nach Auffassung des Landrates, dass auch die Landes-Grünen dem Projekt zugestimmt haben.

Auch seitens der Landesregierung NRW wird die Schaffung von Baurecht forciert. Der Landesverkehrsminister betont die „sehr hohen planerischen Anforderungen“ mit Blick auf den naturschutzfachlich besonders sensiblen Bereich in der Eifel. Restriktionen im Vogelschutzgebiet Ahrgebirge und dem FFH-Gewässersystem der Ahr seien bei der Planung zu beachten. Vor diesem Hintergrund sei jetzt eine Verschwenkung in einem Teilbereich der Trasse in die Randlage beziehungsweise außerhalb des Vogelschutzgebietes geplant, die von der Umweltverwaltung mitgetragen werde.

Anlass für die Initiative des Landrates war ein Beschluss des Kreis- und Umweltausschusses vom Februar: In Anlehnung an eine bereits im Jahr 2011 im Kreistag verabschiedete Resolution wurden damit die Bundesregierung und die beiden Landesregierungen aufgefordert, den Lückenschluss unverzüglich umzusetzen. Der Beschluss wurde mit großer Mehrheit und parteiübergreifend von allen Kreistagsfraktionen gefasst; lediglich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Begründet wurde der Beschluss unter anderem damit, dass der zügige Weiterbau nicht nur „ein Mehr an gewerblicher Infrastruktur, Tourismus, Arbeitsplätzen und Lebensqualität, sondern auch ein Mehr an Umwelt- und Naturschutz, etwa durch die Entlastung der Bundesstraßen“ bedeute.

Die ablehnende Haltung seitens Bündnis 90/Die Grünen ist nach Auffassung des Landrats „nicht nachvollziehbar“. „Offenbar“, so Dr. Pföhler weiter, „werden die Folgen eines Verzichts des Lückenschlusses nicht bedacht. Eine Bilanzierung der Auswirkungen auf eine Zeitdauer von 30 Jahren hat ergeben, dass ein Verzicht die Kraftfahrzeuge 45 Millionen Stunden länger im Verkehr festhält“. Bezüglich der Fahrleistung würde auf die Einsparung von 2 Milliarden Fahrzeugkilometern und 86.000 Tonnen Kraftstoffen sowie dem entsprechenden CO2-Ausstoß verzichtet.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

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