CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil kritisiert komplizierte Voraussetzungen im Ahrtal

Mehr Pragmatismus beim Wiederaufbau

Mehr Pragmatismus beim Wiederaufbau

Mechthild Heil MdB verlangt Pragmatismus. Foto: Tobias Koch

Kreis Ahrweiler/Berlin. „Vom Versprechen der Landesregierung eines schnellen, unbürokratischen und nachhaltigen Wiederaufbaus sind wir auch zwei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal weit entfernt. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich bewegt sich Vieles zu kompliziert und zu langsam“, stellt die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil verärgert fest. Die Bewilligungswege müssten dringend beschleunigt werden: „Es sollte in einer solch angespannten Situation so sein, dass bei beschränkter Ausschreibung Angebote und Aufträge für öffentliche Bauleistungen auch per Email abgegeben oder vergeben werden dürfen.“

„Warum kann die Pflicht zu europaweiten Ausschreibung im Flutgebiet nicht für fünf Jahre ausgesetzt werden?“, fragt die CDU-Parlamentarierin angesichts der Vielzahl großer Bauvorhaben wie Kindergärten, Schulen und Sportanlagen.

Eine Kläranlage wird an einem anderen Standort neu aufgebaut, Brücken werden verschoben, aber wenn drei Kommunen zusammen einen gemeinsamen Sportplatz an einem neuen hochwassersicheren Standort bauen wollen, soll dies aus Mitteln des Wiederaufbaus nicht förderfähig sein. Erstaunt musste man zuletzt auch zur Kenntnis nehmen, dass die beiden Bäder, Ahr-Therme und TWIN in der Kreisstadt, nur an den bisherigen Standorten problemlos wieder errichtet werden können. Ein gemeinsames, großes, modernes Bad neu zu erbauen, obwohl dies kostengünstiger im Bau und Unterhaltung wäre, weniger Fläche verbraucht und auch energetisch sinnvoll wäre, soll nicht genehmigungsfähig sein.

Dabei hat der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) zuletzt beim Thema „Neubau von Brücken in Flutgebieten“ ausgeführt, dass es eine Vorgabe zu einem eins-zu-eins Wiederaufbau nicht gebe, weder im Bundes- noch im Landesrecht. „Warum handelt die Landesregierung nicht dementsprechend? Warum wendet sie die Befreiung von der Eins-zu-eins-Regel nicht auf den gesamten Bereich des Wiederaufbaus an“, fragt Mechthild Heil.

Pressemitteilung

CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil