Politik | 26.06.2018, 14:29 Uhr

1,4 Millionen Jobs mit Mindestlohn im April 2017

Mindestlohn von 9,19 Euro ab 2019 vorgeschlagen

Symbolbild. Foto: Jakob_F / Pixabay
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Wiesbaden. Im April 2017 wurden in Deutschland knapp 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Das waren rund 0,4 Millionen weniger als im Vorjahr mit dem alten Mindestlohn von 8,50 Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 0,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse im April 2017 einen Stundenlohn von weniger als 8,84 Euro, obwohl sie prinzipiell unter das Mindestlohngesetz fielen.

Der Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hatte bei Einführung 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde betragen. Zum 1. Januar 2017 stieg er auf 8,84 Euro. Heute schlug die Mindestlohnkommission eine zweistufige Erhöhung vor. Der Mindestlohn soll ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 2020 auf 9,35 Euro steigen. Bei diesem Vorschlag wurde unter anderem die Veränderungsrate des Tarifindex der Bruttostundenverdienste ohne Sonderzahlungen des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt.

Im Jahr 2017 entfiel gut die Hälfte der Jobs mit Mindestlohn auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs (0,7 Millionen). In Teilzeit wurden 0,4 Millionen Jobs ausgeübt, 0,2 Millionen in Vollzeit.

In Ostdeutschland betraf der Mindestlohn insgesamt 0,3 Millionen Jobs. Das entsprach 6 % aller ostdeutschen Beschäftigungsverhältnisse. In Westdeutschland wurden 3 % der Jobs mit dem Mindestlohn vergütet (1,1 Millionen).

Viele Arbeitgeber hatten auf die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 mit einer Kürzung der bezahlten Arbeitszeit reagiert. Damals reduzierten sie die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn um knapp 10 % von 40 Stunden auf 36 Stunden. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde setzte sich diese Entwicklung abgeschwächt fort. Im April 2017 sank die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn leicht von 36 auf 35 Stunden. Bei Jobs in Teilzeit sowie bei Minijobs mit Mindestlohn blieben die Arbeitsstunden nahezu konstant. Das sind die ersten Ergebnisse der Verdiensterhebung 2017. Diese Sondererhebung wurde von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu rund 8 000 repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeiten von circa 76 000 Beschäftigten im April 2017. Mit diesen Angaben wurden durchschnittliche Bruttostundenlöhne für jeden Beschäftigten berechnet und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen. Es kamen Angaben von knapp 30 000 Beschäftigungsverhältnissen aus anderen Quellen hinzu, zum Beispiel aus der Personalstandstatistik zu Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Pressemitteilung Statistisches Bundesamt

Symbolbild. Foto: Jakob_F / Pixabay

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