Politik | 26.04.2017

Aufruf der KAB Reifferscheid/Rodder zur Sozialwal 2017

Mitbestimmung in der Sozialversicherung

Noch bis zum 31. Mai sind Vertreter wählbar

Wahlberechtigt ist jeder gesetzlich Versicherte, der vor dem 1. Januar über 16 Jahre alt ist.privat

Adenau. Rund 50 Millionen Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Unfallversicherung in Deutschland wählen zwischen dem 10. April und 31. Mai ihre Vertreter*innen in die Gremien der Sozialversicherungsträger. Sechs Jahre lang bestimmen die Versichertenvertreter, dort - politisch unabhängig und ehrenamtlich - im Sinne der Versicherten bei allen wichtigen Entscheidungen mit, beispielsweise wenn es darum geht, die Versicherungsbeiträge wirtschaftlich einzusetzen. Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben und Beiträge zahlen. Die ACA - Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen – bestehend aus Kolpingwerk, Katholischer Arbeitnehmerbewegung (KAB) und Evangelischen Arbeitnehmern (BVEA) bittet alle Wähler um ihre Stimme bei folgenden Sozialversicherungsträgern: Deutsche Rentenversicherung Bund, Techniker Krankenkasse oder DAK Gesundheit. Bei allen anderen Sozialversicherungsträgern in Rheinland-Pfalz finden Friedenswahlen statt, bei der gesetzlichen Krankenkasse Barmer wird aufgrund der Fusion erst im Herbst gewählt. Friedenswahl bedeutet, dass in Rheinland-Pfalz die beteiligten Arbeitnehmerorganisationen wie DGB, ACA, CGB und Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) sich vorab geeignet haben auf die Aufteilung der Mandate. Die KAB Reifferscheid/Rodder empfiehlt, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen und den oben genannten Sozialversicherungsträgern die Kandidaten der ACA zu unterstützen. Weitere Informationen unter www.aca-online.de, darüber hinaus hängen Plakate in den Kirchen und Informationsflyer liegen jeweils am Schriftenstand in den Kirchen aus, so der Vorsitzende der KAB Peter Kaiser, Ortsverband Reifferscheid/Rodder.

Wahlberechtigt ist jeder gesetzlich Versicherte, der vor dem 1. Januar über 16 Jahre alt ist.Foto: privat

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