Politik | 15.06.2026, 15:56 Uhr

Außergewöhnlicher Fall beim Verwaltungsgericht Koblenz

Mündliche Verhandlung zur Reaktivierung der Brexbachtalbahn

Straßenquerung der Brecbachtalbahn.
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Bendorf. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz fand am 02.06.2026 die mündliche Verhandlung in einem Verfahren statt, das unmittelbar mit der Reaktivierung der Brexbachtalbahn verknüpft ist. Die Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH (EVG) klagt gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM), um eine Verpflichtung der Stadt Bendorf durchzusetzen, die Straßenquerung im Bereich der Brauereistraße (Nahe Verkehrskreisel Engerser Straße) zu sperren und so Eisenbahnverkehre zu ermöglichen. Die EVG beruft sich auf die lllegalität der Straßen-querung und eine Selbstverpflichtung der Stadt zum Bau einer Straßenüberführung aus dem Jahr 2000.

Das Gericht ließ erkennen, dass es sich um einen sehr außergewöhnlichen Fall handelt. Wenn der LBM nicht zuständig sein sollte, wozu das Gericht in seiner Einschätzung neigt, kommt es in dem zweiten Verfahren, das sich gegen die Stadt Bendorf richtet, durchaus zu einer Verpflichtung der Stadt zur Sperrung der Brauereistraße, ohne dass die Kammer der Entscheidung der in dem Parallelverfahren zuständigen Kammer vorgreifen wolle. Denn die Eisenbahn hat aufgrund einer Regelung im Baugesetzbuch (§ 38 BauGB, Fachplanungsvorbehalt der Eisenbahnplanfeststellungsbehörde) Vorrang, so dass der Bebauungsplan der Stadt für die Straße unwirksam wäre.

Der Richter kommentierte das mit den Worten: „Wir haben uns gewundert, warum die Stadt Bendorf einen Bebauungsplan ausgewiesen hat, obwohl dies eine Oberplanung war." Die Stadt Bendorf hatte ein Entwidmungs- bzw. Freistellungsverfahren für die Bahnstrecke im Bereich Brauereistraße beantragen können, bleib aber untätig. Zudem sei die Stadt nicht einmal Eigentümerin der Brauereistraße in diesem Bereich. Das Gericht erklärte, es sei deshalb sehr verwunderlich, warum von der Stadt niemand aus der Verwaltungsspitze, sondern ausschließlich deren Prozessvertreter erschienen sei. Der Richter äußerte sich dazu wörtlich: „Es ist bedauerlich, dass kein politischer Vertreter der Stadt erschienen ist." Der gesamte Fall lege nahe, dass sich alle Beteiligten, also Eisenbahn, Land, Stadt Bendorf und Eisenbahn-Bundesamt zusammensetzten, um die Situation einvernehmlich zu lösen. Mit jahrelangen Rechts-streitigkeiten, vermutlich bis zum Bundesverwaltungsgericht, sei niemandem gedient. Das Gericht betonte: „Die Stadt Bendorf muss das Problem lösen und die Stadt Bendorf muss sich den neuen Tatsachen stellen". Ein Runder Tisch mit dem EBA, dem lnnenministerium und der Stadt sei erforderlich.

Die Vertreter der EVG erklärten, dass sie dem Land und dem Prozessbevollmächtigten der Stadt Bendorf bereits vor Wochen eine Kompromisslösung vorgeschlagen hatten. Ohne Reaktion. Eine kurzfristige Vollsperrung der Brauereistraße und der - voraussichtlich mehrere Millionen Euro teure Bau einer Straßenüberführung wären damit unnötig. Der Vorschlag sehe stattdessen mit einfachen technischen Mitteln (straßenseitige Absperrschranken, Verkehrszeichen und gegebenenfalls Behelfs-ampeln) sehr kurzzeitige Sperrungen der Straße vor, wenn ein Zug quere. Das sei im Durchschnitt nur zweimal pro Tag und Richtung zu erwarten. Auf Nachfrage des Gerichts bestätigte die EVG, es sei auch möglich, Stoßzeiten des Straßenverkehrs zu vermeiden. Die EVG erklärte weiter, die straßenseitige Lösung lasse sich bei vollständiger Verkehrssicherheit mit Kosten im fünfstelligen Bereich realisieren.

Weder die Stadt noch das Land hatten sich bisher jedoch dazu geäußert, obwohl damit das Problem des laut eines offiziellen Schreibens des Eisenbahn-Bundesamtes, Schwarzbaus der Straßenquerung seitens der Stadt, zu sehr geringen Kosten lösen lasse. Die Bedeutung der Brauereistraße für die Stadt sei der EVG klar und werde bei dem Kompromissvorschlag uneingeschränkt berücksichtigt. Gespräche dazu könnten jederzeit erfolgen. Die Vertreter des LBM waren nicht über den Kompromissvorschlag informiert, sagten jedoch zu, beim Ministerium die Möglichkeit eines Gesprächs zur Findung einer einvernehmlichen Lösung zu erfragen. Der Prozessvertreter der Stadt Bendorf erklärte ebenfalls, die Stadt nach einer solchen Möglichkeit zu fragen. Im Verfahren gegen die Stadt werde auch die Politik anwesend sein.

Mündliche Verhandlung zur Reaktivierung der Brexbachtalbahn

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Straßenquerung der Brecbachtalbahn. Foto: privat

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