Politik | 27.02.2026, 13:52 Uhr

Parkgebührenerhebung rechtlich abgesichert?

Nach Auskunft des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz stellt die Erhebung von Parkgebühren einen hoheitlichen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Lahnstein. Die SPD-Stadtratsfraktion Lahnstein hat sich mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung nach der rechtlichen Grundlage der Parkgebührenerhebung im Stadtgebiet erkundigt.

Anlass sind aktuelle Presseberichte zu Bad Ems und weiteren Kommunen, in denen Parkgebühren nicht ausreichend rechtlich abgesichert waren und teilweise weiterhin nicht rechtssicher sind.

Nach Auskunft des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz stellt die Erhebung von Parkgebühren einen hoheitlichen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Solche Eingriffe dürften nur auf Grundlage einer formellen Parkgebührenordnung beziehungsweise einer Satzung mit Außenwirkung erfolgen, die klar regelt, wo, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen Gebühren erhoben werden. Einzelne Ratsbeschlüsse zu Gebührenhöhen genügten hierfür nicht, da sie keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern entfalten. Erforderlich sei vielmehr eine umfassende und rechtswirksam beschlossene Gebührenordnung. Das Ministerium habe zudem darauf hingewiesen, dass vergleichbare rechtliche Defizite auch in anderen Kommunen bestanden hätten und teilweise weiterhin bestünden.

In Lahnstein wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Beschlüsse zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung gefasst, darunter die Einführung von Anwohner- und Beschäftigtenparkausweisen in Höhe von jährlich 100 Euro beziehungsweise 300 Euro. Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Einschätzungen erscheint aus Sicht der SPD-Fraktion jedoch fraglich, ob diese Beschlüsse eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung darstellen.

SPD-Stadtrat Herbert Fuß erklärt dazu:

„Die Hinweise des Verkehrsministeriums zeigen klar, dass es einer formellen Satzungsgrundlage bedarf. Zudem haben wir bereits bei der Einführung der Bewohnerparkausweise kritisiert, dass die damals festgesetzten 100 Euro deutlich von den bis zum 1. April 2023 geltenden bundeseinheitlichen Vorgaben abwichen, die maximal rund 30,40 Euro pro Jahr vorsahen. Auch das unterstreicht, wie wichtig eine saubere und rechtssichere Grundlage ist.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Perry Metten-Golly ergänzt:

„Andere Städte sind hier bereits weiter – in Koblenz besteht eine entsprechende Parkgebührenordnung. Entscheidend ist nun, dass auch in Lahnstein zügig Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Parkgebühren geschaffen wird.“

Neben der juristischen Dimension sieht die SPD-Fraktion auch finanzielle Risiken für den städtischen Haushalt. Einnahmen aus Parkgebühren sind fest eingeplant und leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben. Eine nicht rechtssichere Erhebung könnte zu Einnahmeausfällen führen.

Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion sollte daher kurzfristig geprüft werden, wie eine rechtssichere Satzung erarbeitet und beschlossen werden kann. Dies schafft Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie Planungssicherheit für die Stadt. Die SPD hat die Verwaltung um eine schriftliche Darstellung des Sachstands gebeten und erwartet eine zeitnahe Befassung in den zuständigen Gremien. Wichtig ist der SPD dabei auch eine grundsätzliche Beratung der Parkraumbewirtschaftung, für die bereits im Haushalt 2025 Gelder für ein externes Gutachten vorgesehen waren, das bislang jedoch nicht beauftragt worden ist.

Pressemitteilung der SPD-Stadtratsfraktion Lahnstein

Nach Auskunft des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz stellt die Erhebung von Parkgebühren einen hoheitlichen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Foto: SPD Lahnstein/Jochen Sachsenhauser

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