Politik | 10.07.2018

Innenministerium NRW: Minister Reul begrüßt „Osmanen Germania“-Aus

Reul: „Verbot des vermeintlichen „Boxclubs“ liegt voll auf unserer Null-Toleranz-Linie“

Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul begrüßt das Verbot der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte den Verein am Morgen bundesweit verboten und ihm jede Tätigkeit untersagt. „Ich freue mich, dass der Bundesinnenminister so konsequent gegen kriminelle Rockerbanden vorgeht. Das Verbot dieses vermeintlichen „Boxclubs“ liegt voll auf unserer Null-Toleranz-Linie“, sagte Innenminister Reul nach Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesinnenministers.

Uniformierte Polizeibeamte der nordrhein-westfälischen Polizei hatten die Verbotsverfügungen und Sicherstellungsbescheide des Bundesinnenministeriums in den frühen Morgenstunden persönlich an Vertreter der Teilorganisationen der „Osmanen Germania BC“ in Nordrhein-Westfalen übergeben. Insgesamt hat der Verein im gesamten Bundesgebiet 16 Ortsgruppen, sogenannte Chapter, davon sieben in Nordrhein-Westfalen. „Bund und Land haben hier einmal mehr vorbildlich zusammengearbeitet. Das war wirklich prima Teamwork“, so Reul.

Das Verbot des Bundeinnenministers stützt sich u.a. auf Erkenntnisse einer bundesweiten Razzia am 13. März 2018. Damals waren allein in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Wohnungen und Geschäftsräume in über 20 Städten durchsucht worden. Bei der Durchsuchungsaktion waren rund 800 Beamtinnen und Beamte der NRW-Polizei im Einsatz.

Rechtsgrundlage des Verbotes ist § 3 Absatz 1 des Vereinsgesetzes (VereinsG). Zweck und Tätigkeit des Vereins verstoßen nach Einschätzung des Bundes- und Landesinnenministeriums gegen Strafgesetze. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus. „Die Osmanen haben versucht, ihre Gebietsansprüche gegenüber anderen Rockerbanden auf kriminelle Art durchzusetzen“, so Reul.

Pressemitteilung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

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