Politik | 23.10.2025

Gemeinderat hebt historische Verunstaltungssatzung auf

Rheinbreitbach: Ortsbildschutz weiter geschwächt

Die Architektur am Kirchplatz ist bis heute für viele ein Ärgernis. Rechts ein Beispiel wie Gebäude mit einer Gestaltungssatzung hätten aussehen können.  Foto: Thomas Napp

Rheinbreitbach. In der Hauptausschusssitzung des Ortsgemeinderats Rheinbreitbach am 8. Oktober 2025 wurde die Verunstaltungssatzung von 1952 einstimmig aufgehoben. Damit entfällt das bislang einzige Instrument, mit dem Neubauten im historischen Ortskern gestalterisch eingebunden werden konnten.

Der genaue Wortlaut der Satzung ist seit Jahren nicht mehr auffindbar – obwohl ihre Verabschiedung eindeutig in Ratsprotokollen und der damaligen Presse dokumentiert ist. Anstatt sie zu rekonstruieren oder zu erneuern, entschied der Rat, die Satzung ersatzlos zu streichen.

Es drängt sich die Frage auf, ob zahlreiche Abrisse und klotzige Neubauten im Ortskern hätten verhindert oder zumindest besser eingehegt werden können, wenn die Satzung rechtzeitig angewendet oder wieder gefunden worden wäre.

Nachfragen während der Sitzung zeigten, dass der Unterschied zwischen Denkmalschutz (Einzelobjekte) und Ortsbildsatzung (Gestaltungsrahmen für Neubauten) nicht erkannt wurde.

„Mit der Aufhebung gibt der Gemeinderat ein wichtiges Steuerungsinstrument aus der Hand. Das schwächt langfristig die architektonische Identität Rheinbreitbachs und gefährdet das gewachsene Ortsbild“, erklärt der Verein Stadtbild Deutschland e. V.. Der Kern einer solchen Satzung liegt in der harmonischen Verbindung von Alt und Neu – ein Ziel, das nun aufgegeben wurde.

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