Politik | 07.01.2014

Rhein-Sieg-Kreis

Richtlinien geändert

Jugendhilfeausschuss beschließt geänderte Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Rhein-Sieg-Kreis. Zum 1. Januar 2014 traten geänderte Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Kraft – das hat der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises jetzt beschlossen.

Neben der allgemeinen Förderrichtlinie gibt es auch ab dem kommenden Jahr weiterhin spezifische Regelungen und somit Fördermöglichkeiten für Bildungsveranstaltungen, internationale Begegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und die Feriennaherholung. Auch die Anschaffung von Materialien für die Jugendarbeit bleibt förderfähig. Das gilt ebenso für besondere Maßnahmen der Jugendarbeit – zum Beispiel innovative Projekte mit Kindern und Jugendlichen – oder die Betriebskosten für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Änderungen in den Richtlinien betreffen unter anderem die Höhe der möglichen Förderbeträge und die Altersgrenzen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neue Fördermöglichkeiten gibt es zum Beispiel auch für Empfängerinnen und Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld. Förderanträge können von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, Verbänden, Vereinen und Jugendgruppen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gestellt werden. Hierzu gehören linksrheinisch die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg, rechtsrheinisch die Kommunen Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Much, Ruppichteroth und Windeck. Die Förderrichtlinien und Antragsvordrucke können auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/jugendfoerderung heruntergeladen werden.

Für Rückfragen rund um die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit stehen die Jugendpfleger des Kreisjugendamtes unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

- für Much und Ruppichteroth Rüdiger Hötger unter Tel. (0 22 47) 92 15 55 39.

- für Neunkirchen-Seelscheid Christoph Kaesberg unter Tel. (0 22 47) 92 15 55 17.

- für Eitorf und Windeck Stefan Rosemann unter Tel. (0 22 43) 84 43 52 28.

- für Alfter, Swisttal und Wachtberg Kai Sager unter Tel. (0 22 25) 91 36 51 19.

sowie Uli Gilles (Zentrale Dienste des Kreisjugendamtes, unter Tel. (0 22 41) 13 23 61.

Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

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