Politik | 27.02.2026

Ringlösung: Straßenschäden und finanzielle Folgen für Stadt und Bürger

Die Straßenschäden an der Südallee.

Lahnstein. Die sogenannte Ringlösung in Oberlahnstein entwickelt sich zunehmend zu einem finanziellen und infrastrukturellen Risiko für Stadt und Bürger.

Während die Stadtverwaltung in ihrer öffentlichen Darstellung den Eindruck vermittelt, es handele sich lediglich um vereinzelte, bereits eingeplante Maßnahmen mit überschaubaren Auswirkungen, zeichnet sich bei näherer Betrachtung ein deutlich gravierenderes Bild ab. Tatsächlich stehen nicht nur zahlreiche Straßen vor erheblichem Sanierungsbedarf, sondern auch hohe Folgekosten im Raum, die sowohl den städtischen Haushalt, Bürger als auch Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet 3 spürbar belasten werden.

Die aktuellen Entwicklungen werfen daher grundlegende Fragen zur Tragfähigkeit und Zukunft der Ringlösung auf. So hat die Stadtverwaltung kürzlich in der öffentlichen Berichterstattung zu den Straßenschäden infolge des Linienbusverkehrs wie folgt erklärt: „Die Straßenzüge in Oberlahnstein, die im Zuge der Ringlösung von Linienbussen befahren werden, sind nach dem technischen Standard des Herstellungszeitraumes für die jeweilige Verkehrsbelastung einschließlich des anteiligen Schwerlastverkehrs ausgebaut worden, insofern auch für den ÖPNV“. Weiterhin wurde ausgeführt: „Für den Kreuzungsbereich Kastanienstraße und HermannDoneth-Strasse sind für dieses Jahr Asphaltierungsmaßnahmen geplant und im Haushalt bereits berücksichtigt. Baugrunduntersuchungen in Kastanienstraße, Ketteringstraße, Vencer Straße und Josef-Rätz-Straße werden voraussichtlich noch im Januar 2026 durchgeführt und dienen als Grundlage des Ausführungsumfanges“. Mit diesen Aussagen entsteht der Eindruck, die Schäden beträfen nur wenige Straßen und seien in Umfang und finanziellen Folgen überschaubar. Dem ist nicht so.

Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Zwar mögen die Straßen zum Zeitpunkt ihres Baus den damaligen Standards entsprochen haben, inzwischen gelten jedoch deutlich höhere Anforderungen an Asphaltflächen, die regelmäßig von Bussen genutzt werden. Maßgeblich sind hier die Richtlinien gemäß RSTO 12 für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, die für den Busverkehr erheblich stärkere Asphaltaufbauten vorschreiben. Diese Anforderungen wurden durch ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 11.12.2020 nochmals erhöht. Dieser wesentliche Aspekt bleibt in der Darstellung der Verwaltung unberücksichtigt. Der tatsächliche Umfang der zu reparierenden und wiederherzustellenden Straßen geht weit über die Darstellung der Verwaltung hinaus.

Es ist davon auszugehen, dass in Oberlahnstein aufgrund der Ringlösung und der damit verbundenen Änderung der Busrouten zahlreiche Straßen den aktuellen Anforderungen nicht genügen und sanierungsbedürftig sind, d.h., sie sind bereits reparaturbedürftig oder werden es in kurzer Zeit sein. Hier sind insbesondere die Hermann-Doneth-Straße, Kastanienstraße, Helmestal, Oberheckerweg, Sebastianusstraße, Ketteringstraße, Vencer Straße, Josef-RätzStraße sowie Süd-, Ost- und Nordallee und Burgstraße zu nennen. Hinzu kommen andere Straßen, wie z.B. die Mittelstraße. Für diese Straßen werden Baugrunduntersuchungen erforderlich sein. Vergleicht man die frühere Straßenführung über die Adolfstraße und die Braubacherstraße – Straßen, die für den Schwerlastverkehr ausgelegt sind – wird deutlich, dass die Schlussfolgerung der Verwaltung, infolge der Ringlösung seien nur wenige Straßen betroffen, nicht haltbar bzw. widerlegt ist. Tatsächlich ist vom Gegenteil auszugehen.

Die Folgen sind nicht nur weitere Verkehrsbeeinträchtigungen, sondern erhebliche Kosten. Bleibt die Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen unverändert, kommen auf die Eigentümer des Abrechnungsgebietes 3 (Oberlahnstein Innenstadt zwischen Lahn und Stadtgrenze Braubach sowie zwischen B 42 und Bahnlinie) erhebliche finanzielle Belastungen zu. Die Kosten zur Beseitigung der Straßenschäden sind beträchtlich und von allen Lahnsteiner Bürgern zu tragen, wenn die Stadt lediglich Unterhaltungsmaßnahmen und Reparaturen vornimmt.

Das könnte auch zu einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer führen. Stehen hingegen die Erneuerung, Erweiterung, der Umbau oder die Verbesserung öffentlicher, zum Anbau bestimmter Verkehrsanlagen (Straße, Wege, Plätze) in den oben genannten Straßen im Abrechnungsgebiet 3 an, sind diese Maßnahmen als wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu 65 % von den Grundstückseigentümern zu tragen ;35 % übernimmt die Stadt. Für den Ausbau der Hochstraße ist ein umlagefähiger Aufwand von 2.192.000 Euro vorgesehen. Hinzu kommen die umzulegenden Kosten für die Erneuerung des Lindenweges. Weitere Ausbaumaßnahmen könnten in Bälde folgen. Das bedeutet für alle Eigentümer des Abrechnungsgebietes 3 erhebliche finanzielle Belastungen in naher Zukunft, die trotz wiederkehrender Beiträge nicht von jedem zu stemmen sein werden. Ohne ein rechtzeitiges Gegensteuern drohen erhebliche Folgekosten und dauerhafte Belastungen für Bürger und Stadt. Die Ringlösung muss beendet werden.

Pressemitteilung Bürgerinitiative „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“

Die Straßenschäden an der Kastanienstraße.

Die Straßenschäden an der Kastanienstraße. Foto: privat

Die Straßenschäden an der Josef-Rätz-Straße.

Die Straßenschäden an der Josef-Rätz-Straße. Foto: privat

Die Straßenschäden an der Südallee. Foto: privat

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