Bundesverfassungsgericht zum Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens urteilte jüngst das Bundesverfassungsgericht. Quelle: obs/ARD ZDF/Corporate Design

Karlsruhe/Mainz. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch, 18. Juli, den Rundfunkbeitrag und im Wesentlichen auch seine Erhebung als verfassungsgemäße Basis für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bestätigt. Auch die Höhe des Beitrags von 17,50 Euro sei angesichts des Angebots von neunzig bundesweiten Rundfunkprogrammen, die rund um die Uhr ausgestrahlt werden, nicht zu beanstanden.

„Ich begrüße die Entscheidung des Senats sehr – gerade auch in der Ausgewogenheit ihrer Begründung. Diese bestätigt die Landesgesetzgeber, da dem Rundfunkbeitrag eine equivalente Leistung gegenüberstehe, nämlich ein umfangreiches Angebot in Form eines umfassenden, so auf dem freien Markt nicht erhältlichen Vollprogramms mit zusätzlichen Spartenprogrammen, außerdem Zusatzangebote, Bildungsprogramme und zahlreiche Hörfunkprogramme sowie Telemedienangebote“, kommentierte die Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer das Urteil. Sie koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.

„Die Länder haben mit der Anknüpfung an die Wohnung als nach wie vor typischem Ort der Rundfunknutzung nicht nur ein zulässiges, sondern auch ein sachgerechtes Kriterium gewählt. Der Senat würdigt damit das Vorgehen der Landesgesetzgeber. Der Anknüpfung an Wohnungsinhaberschaft liegt laut Urteil eine statistisch untermauerte Beobachtung zugrunde, wonach das Rundfunkprogramm typischerweise in der Wohnung empfangen würde und die Angebote häufig gemeinschaftlich genutzt würden“ erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Nachbesserungen hat das Bundesverfassungsgericht bei den Zweitwohnungen gefordert. Hierzu Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Wir werden die Entscheidung und auch die Begründung sehr genau analysieren und an einer Neuregelung arbeiten. Die vorgesehene Frist bis zum 30. Juni 2020 zur Umsetzung der Entscheidung zeigt, dass sich auch der Senat der Komplexität der Angelegenheit sehr bewusst ist. Die Länder werden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen. Klar ist aber auch: Für ARD, ZDF und Deutschlandradio besteht eine Finanzierungsgarantie. Auch dies hat der Senat ausdrücklich noch einmal betont. Ich verbinde mit dem heutigen Urteilsspruch auch die Hoffnung, dass sich die öffentliche Debatte nun wieder verstärkt der Frage zuwendet, wie die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt zukunftssicher finanziert werden können. Denn wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zusammen mit den Privaten und den Zeitungsverlagen Qualitätsjournalismus in Deutschland sichert“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Pressemitteilung Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

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