Politik | 11.09.2026, 18:23 Uhr

Verkehrsplanung Rheinbach

SPD bewertet Verkehrsentwicklungsplan Rheinbach kritisch und fordert ganzheitliche Betrachtung

Hauptstraße in Rheinbach

Verkehrsentwicklungsplan beschlossen – wichtiger Schritt, aber noch offene Fragen

Die SPD-Fraktion bewertet den beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) als wichtigen Schritt für die weitere Verkehrsplanung in Rheinbach. In der Ausschussberatung konnten weitere Hinweise und Änderungsbedarfe eingebracht werden. Bürgermeister und Verwaltung haben zugesagt, diese aufzugreifen. Dazu soll es auch ein weiteres Gespräch zwischen dem Ausschussvorsitzenden Dr. Georg Wilmers und dem Bürgermeister geben.

Bei der Hauptstraße sieht die SPD-Fraktion in der vorgesehenen deutlichen Verkehrsberuhigung grundsätzlich eine Entwicklung in die richtige Richtung. Schon der Masterplan Innenstadt aus dem Jahr 2017 sah dort einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 vor. Später wurde die Prüfung einer Fußgängerzone ausdrücklich auf den Weg gebracht. Mit dem jetzt vorgesehenen verkehrsberuhigten Bereich und Schrittgeschwindigkeit geht die Entwicklung damit weiter in Richtung einer deutlich stärker beruhigten Hauptstraße.

„Wir setzen uns schon lange dafür ein, den Autoverkehr in der Hauptstraße deutlich zurückzunehmen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Mit dem jetzt vorgesehenen verkehrsberuhigten Bereich und Schrittgeschwindigkeit kommen wir diesem Ziel ein gutes Stück näher. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn es noch nicht unserer weitergehenden Vorstellung einer Fußgängerzone entspricht“, erklärt Arne Ritter, Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Kritisch bewertet die SPD-Fraktion weiterhin die Entscheidungsgrundlage für die Hauptstraße. Die bereits 2021 beschlossene Prüfung einer Fußgängerzone und die in der damaligen Leistungsbeschreibung vorgesehenen alternativen Verkehrsszenarien werden im vorliegenden VEP nicht nachvollziehbar gegenübergestellt. Stattdessen liegt mit dem verkehrsberuhigten Bereich bereits eine konkrete Vorzugsvariante vor. Für Arne Ritter bleibt deshalb insbesondere die politische Abwägung ein wichtiger Punkt: „Natürlich war die Politik in die Erarbeitung des VEP eingebunden. Bei einem so bedeutenden Thema muss aber auch bei der abschließenden politischen Beratung eine echte Abwägung unterschiedlicher Möglichkeiten möglich sein. Wenn eine konkrete Variante zur Beschlussfassung vorliegt, ohne die ursprünglich geforderten Alternativen ebenso nachvollziehbar gegenüberzustellen, wird die politische Entscheidung aus meiner Sicht zu stark vorstrukturiert.“

Aus Sicht der SPD hätte die verkehrliche Entscheidung für die Hauptstraße stärker mit ihrer zukünftigen städtebaulichen Entwicklung und der Entwicklung der Innenstadt insgesamt verzahnt werden sollen. Dabei geht es nicht darum, die Verkehrsplanung zurückzustellen, sondern beide Fragen zumindest parallel zu betrachten: Welche Funktion soll die Hauptstraße künftig für die Innenstadt haben, welche Aufenthaltsqualität wollen wir dort erreichen und welche Verkehrsregelung passt dazu? Auch die Auswirkungen der damit verbundenen Verkehrsverlagerung auf Grabenstraße und Löherstraße müssen bei der weiteren Planung im Blick bleiben. Für Arne Ritter ist deshalb entscheidend, die jetzige Festlegung nicht losgelöst von der weiteren Innenstadtentwicklung zu betrachten: „Bei der Hauptstraße entscheiden wir nicht nur darüber, wie schnell dort künftig Autos fahren dürfen. Es geht um einen zentralen Stadtraum und darum, wie wir ihn in Zukunft gestalten und nutzen wollen. Diese städtebauliche Perspektive und die verkehrliche Betrachtung hätten aus meiner Sicht stärker parallel betrachtet und miteinander abgewogen werden sollen. Der VEP ist ein strategischer Rahmen, der weiter konkretisiert und bei Bedarf angepasst werden kann. Deshalb sollten wir uns bei der weiteren Entwicklung der Hauptstraße auch weitergehende Lösungen offenhalten.“

Dass zwischen einem strategischen Gesamtplan und späteren Einzelentscheidungen noch Abstimmungsbedarf besteht, zeigte sich aus Sicht der SPD bereits in derselben Ausschusssitzung. Der VEP sieht für den Bereich Gerbergasse/Kallenturm ausdrücklich eine Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße vor. Ein Bürgerantrag mit entsprechendem Anliegen fand in derselben Sitzung dagegen keine Mehrheit. Die SPD hatte diesen Antrag nicht abgelehnt. Für Arne Ritter passt beides nicht zusammen: „Für Bürgerinnen und Bürger ist schwer nachvollziehbar, wenn wir auf der einen Seite einen Verkehrsentwicklungsplan mit einer konkreten Maßnahme beschließen und auf der anderen Seite am selben Abend einen Bürgerantrag mit entsprechendem Ziel ablehnen. Gerade deshalb müssen wir bei der Umsetzung des VEP darauf achten, dass aus dem strategischen Plan auch ein konsistentes politisches Handeln folgt.“

Neben den inhaltlichen Fragen sieht die SPD-Fraktion auch die Umsetzung des VEP als Herausforderung der kommenden Jahre. Gleichzeitig stehen weitere umfangreiche Aufgaben und die Umsetzung bereits erarbeiteter Konzepte an – beispielsweise beim Hochwasser- und Starkregenschutz. Angesichts der angespannten Haushaltslage werden dafür erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigt. Auch die Beschlussvorlage zum VEP stellt die weitere Konkretisierung und Umsetzung ausdrücklich unter den Vorbehalt der personellen und finanziellen Möglichkeiten. Mit Blick auf die nächsten Jahre mahnt Arne Ritter deshalb zu realistischen Erwartungen: „Es ist richtig, die notwendigen Planungen und Konzepte jetzt voranzubringen. Wir dürfen aber nicht den Eindruck erwecken, dass anschließend alles kurzfristig umgesetzt werden kann. Angesichts unserer Haushaltslage und der vielen gleichzeitig anstehenden Aufgaben werden wir priorisieren müssen. Die Umsetzung des VEP wird uns über viele Jahre beschäftigen.“

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Hauptstraße in Rheinbach Foto: SPD Rheinbach

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