Politik | 09.04.2021

Kreisverwaltung Neuwied

Schulen befinden sich aktuell im Wechselunterricht

Kreis Neuwied. „Nach Beratungen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und dem Gesundheitsamt bleiben die Schulen aktuell im Wechselunterricht“, so der Erste Kreisbeigeordnete Michael Mahlert. „In unseren Schulen haben wir aktuell keine Hotspots. Wir haben zusammen mit dem Land die Möglichkeit geschaffen, bis zu dreimal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer sowie alle an der Schule Beschäftigten zu testen (einmal als Schnelltest und zweimal als Selbsttest). In Zeiten hoher Inzidenzwerte ist es ein sehr schwieriger Abwägungsprozess zwischen den Risiken einer Infektion und dem Recht der Kinder auf Bildung zu entscheiden, deshalb stehen wir im mehr oder weniger ständigen Kontakt mit dem Gesundheitsamt und der Aufsichtsbehörde, um von Tag zu Tag der aktuellen Faktenlage gerecht zu werden“.

Damit ist auch der Wechselunterricht nicht in Stein gemeißelt. Die aktuelle Situation im Auge kann in Absprache mit dem Gesundheitsamt und der ADD als Schulaufsichtsbehörde und Dienstherr bei Bedarf von der Präsenzpflicht abgewichen werden.

Im Übrigen könnte der Kreis nicht flächendeckend alle Schulen schließen. Die Zuständigkeit für die Grundschulen liegt bei den Verbands- oder Ortsgemeinden, und das Gesundheitsamt kann eine Schulschließung nur dann verfügen, wenn ein umfangreiches Infektionsgeschehen bzw. Infektionsausbruch in einer Schule festgestellt wird. Eine flächendeckende Schließung von Schulen geht nur im Rahmen einer Allgemeinverfügung. Dienstherr der Schulen ist das Land. Der Kreis als Schulträger ist zuständig für die Gebäude und die Infrastruktur.

Abschließend betont der Schuldezernent, dass alle Beteiligten die Sorgen und Nöte der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern und Lehrerschaft hören und sehr ernst nehmen und eine – wie in den sozialen Medien dargestellte Taskforce für die Schulen nicht existiert: „Verantwortlich für die Schulen sind ADD, Gesundheitsamt und Schulträger, wir entscheiden in inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung und haben sowohl die Infektionslage als auch die Bedenken der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schüler und Schülerinnen fest im Blick“.

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