Politik | 24.11.2017

Verbesserte Bedingungen im Programm zur Förderung von Wohneigentum

Solide finanziert ins Eigenheim

Kreis MYK. Damit sich möglichst viele Menschen in Rheinland-Pfalz den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen können, bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit verbesserten Konditionen bei den ISB-Darlehen Wohneigentum ein Instrument, das mit langen Laufzeiten, niedrigen Zinssätzen, geringen Eigenkapitalanforderungen und einer Tilgungsrate von 2,2 Prozent eine wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung zur Finanzierung der Kreditinstitute sein kann. Darauf weist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Wohnraumförderung, hin.

Zu den Verbesserungen gehören eine Verbilligung der ISB-Zinssätze, die Einführung von Tilgungszuschüssen für die ISB-Darlehen Wohneigentum sowie die Anhebung der Förderhöchstbeträge. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren beträgt der Zinssatz 0,6 Prozent p.a., 1,0 Prozent p.a. bei einer Zinsfestschreibung von fünfzehn Jahren, 1,2 Prozent und 1,4 Prozent im Jahr bei Zinsfestschreibungen von zwanzig Jahren beziehungsweise bis zur Vollrückzahlung.

Die regional gestaffelten Förderhöchstbeträge für ISB-Darlehen werden aufgrund gestiegener Bau- und Kaufpreise je nach Fördermietenstufe um bis zu 25.000 Euro angehoben. Bei Haushalten mit mehr als drei Kindern ist noch einmal eine Steigerung um zehn Prozent für das dritte und jedes weitere Kind möglich. Neu im Rahmen der Wohneigentumsförderung sind Tilgungszuschüsse in Höhe von fünf Prozent des ISB-Darlehens.

Ein Förderangebot, um Wohneigentum zu bilden

Das Förderangebot richtet sich an Haushalte, die Wohneigentum bilden möchten. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Beispielsweise können Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern über ein Jahresbruttoeinkommen von rund 79.000 Euro verfügen.

Zur Beantragung der Darlehen bei der ISB wird eine Förderbestätigung der Kreisverwaltung benötigt, über die auch die Anträge bei der ISB gestellt werden. Alle Informationen zu den Konditionen und zur Ausgestaltung der Förderprogramme finden Interessierte auf den Internetseiten der ISB unter www.isb.rlp.de oder bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Wohnraumförderung, Albert Hecken, Telefon 02 61 / 108-416, E-Mail: albert.hecken@kvmyk.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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