Politik | 13.02.2026

Stadt Mendig informiert über Verfahren zum Erhalt eines geschützten Lindenbaums sowie zu weiteren rechtlichen Fragestellungen

Die geschützte Linde.

Mendig. Die Stadt Mendig informiert die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand eines laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zum Erhalt eines geschützten Lindenbaums im Stadtgebiet.

Ausgangspunkt ist ein Antrag auf Baumfällung, der vom Stadtrat auf Grundlage der städtischen Baumschutzsatzung abgelehnt wurde. Mit der Satzung verfolgt die Stadt insbesondere das Ziel, ortsbildprägende und ökologisch wertvolle Bäume zu erhalten sowie den Natur- und Klimaschutz im Siedlungsbereich zu stärken. Die ablehnende Entscheidung der Stadt zur Baumfällung wurde durch den Kreisrechtsausschuss bestätigt und als rechtens anerkannt. Gegen diese Entscheidung des Kreisrechtsausschusses ist ein verwaltungsgerichtlichen Verfahren anhängig.

Erst in der Folge dieses Verfahrens wurde für das betroffene Grundstück ein Bauantrag gestellt. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde hat hierfür im Dezember 2025 eine Baugenehmigung erteilt und dabei das zuvor von der Stadt Mendig versagte gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Die Stadt Mendig hat gegen diese Baugenehmigung Rechtsmittel eingelegt.

Unabhängig von den vorgenannten Verfahren besteht im betroffenen Bereich der Fallerstraße weiterhin eine Straßensperrung. Diese beruht auf einer bauaufsichtlichen Anordnung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz aufgrund einer festgestellten Standsicherheitsgefährdung durch eine bauliche Anlage (Stützmauer). Die Maßnahme dient der Gefahrenabwehr und der Sicherung des öffentlichen Verkehrsraums. Über die Dauer der Sperrung sowie eine mögliche Aufhebung entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Stadt Mendig bittet um Verständnis für die bestehenden Einschränkungen. Sie setzt auf eine sorgfältige rechtliche Klärung aller Fragestellungen und wird die Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten weiterhin transparent informieren. Ungeachtet der jüngst erteilten Baugenehmigung sind die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eigenständig zu beachten und einzuhalten.

Pressemitteilung Stadt Mendig

Die geschützte Linde. Foto: privat

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