Politik | 11.03.2014

Rheinbacher Jugendhilfeausschuss tagte

Stadtjugendparlament erhält beratenden Sitz

Eltern behinderter Kinder müssen sich auf finanzielle Mehrbelastungen einstellen

Ließem. Das Rheinbacher Stadtjugendparlament soll künftig einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss erhalten. Das beschloss der Jugendhilfeausschuss einstimmig in seiner jüngsten Sitzung. Bislang hatte das Jugendparlament einen Sitz im Ausschuss für Jugend, Schule und Sport, doch im neuen Ausschuss sei es möglich, sich direkt zu beteiligen und an den Themen des Jugendhilfeausschusses teilzuhaben. Einen Sitz mit Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss, wie es Karl-Heinz Kerstholt (SPD) gefordert hatte, sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, bedauerte Jugendamtsleiter Wolfgang Rösner. Außerdem will man sich überlegen, ob die Jugendlichen wie bisher auch im Ausschuss für Jugend, Schule und Sport einen Sitz behalten sollen. Außerdem wurde die Sitzverteilung verändert, indem die Glasfachschule und die Hochschul-Dependance ebenso zwei Sitze im Jugendgremium erhalten sollen wie die noch zu gründende Gesamtschule. Dafür sollen die bislang der Tomburg-Realschule und der Gemeinschaftshauptschule zugestandenen Sitze nach und nach abgebaut werden, bis die beiden auslaufenden Schulen endgültig geschlossen sind.

Landesverband ändert die Richtlinien

Weiter informierte Fachbereichsleiter Rösner über ein neues Förderverfahren von Kindern mit Behinderung, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Der Landschaftsverband Rheinland habe nämlich die geltenden Richtlinien entscheidend geändert, was darauf hinauslaufe, dass die Eltern behinderter Kinder finanzielle Mehrbelastungen aushalten müssten. Künftig werde demnach die Beitragsfreiheit für Eltern behinderter Kinder ebenso gestrichen wie die Übernahme von Fahrt- oder Verpflegungskosten. Auch die Träger würden künftig bei der Refinanzierung der Kosten für therapeutisches Personal benachteiligt, da der Landesverband der Ansicht vertrete, hierfür seien die Krankenkassen zuständig. Die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen hätten jedoch bislang noch zu keinem Ergebnis geführt, sodass die Träger möglicherweise auf den Kosten für therapeutisches Personal sitzen blieben. Allerdings wolle sich der Landschaftsverband in die Verhandlungen einbringen, um das künftige Verfahren in einer Rahmenvereinbarung zu regeln. Der Ausschuss nahm dies mit Bedauern zur Kenntnis.

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