Politik | 03.04.2020, 14:07 Uhr

Verbandsgemeinde Bad Breisig hilft ihren Gewerbetreibenden

Stundung der Steuer als erster Schritt für in Not geratene Unternehmen

Bad Breisig. Nicht nur gesundheitlich, auch wirtschaftlich stellt das Coronavirus eine große Herausforderung und Belastung für die Gesellschaft dar. Viele Menschen in unterschiedlichen Berufen und Branchen stehen vor einer existenziellen Krise. Sie trifft in besonderem Maße kleine und mittlere Unternehmen, Konzerne, Soloselbstständige und Freiberufler.

Es ist daher dringend erforderlich, den von der Corona-Krise Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. Hierzu sollen steuerliche und weitere Maßnahmen beitragen.

Der Bund und das Land haben für Unternehmen bereits Hilfsprogramme von historischer Bedeutung auf den Weg gebracht. Die Kommunen übernehmen ebenfalls Verantwortung und werden nunmehr ihrerseits ihre Möglichkeiten nutzen, um den Gewerbetreibenden unbürokratisch zu helfen. „Die Verbandsgemeinde Bad Breisig steht hinter ihren Gewerbetreibenden und möchte mit entsprechenden Maßnahmen ihren Beitrag zur Milderung der finanziellen Auswirkungen der Krise für Unternehmen leisten“, erläutert Hans-Josef Marx, Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bad Breisig. „Die Unternehmen sind eine wichtige Säule unserer Verbandsgemeinde. Sie sorgen nicht nur für Arbeitsplätze, sondern finanzieren auch im erheblichen Maße unsere kommunale Infrastruktur. Es geht darum, ihre Handlungs- und Leistungsfähigkeit zur erhalten“, so Marx weiter.

Zur Stabilisierung der Finanzsituation besteht für Unternehmen der Verbandsgemeinde Bad Breisig zunächst die Möglichkeit der Stundung der Gewerbesteuer.

Aus aktuellem Anlass hat das Bundesministerium der Finanzen geregelt, dass nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse für Gewerbesteuer-Abschlusszahlungen Anträge auf zinslose Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen können. Diese Anträge können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Steueramt, Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig eingereicht werden.

Eine weitere Möglichkeit der Verbesserung der finanziellen Situation besteht in der Anpassung (Herabsetzung) der festgesetzten Gewerbesteuer-Vorauszahlung, die allerdings beim Finanzamt einzureichen sind. Die jeweiligen Antragsformulare können auf der Homepage bad-breisig.de unter der Rubrik „Informationen zum Corona-Virus“ abgerufen werden (Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus: a)Stundungsantrag und b) Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages). Für die Beantwortung von Fragen zum o. g. Verfahren steht das Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Frau Seul; Tel.: 02633/4568-407, während der üblichen Dienststunden zur Verfügung. Einen Überblick über die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene für Unternehmen und Solo-Selbstständige gibt die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung. Darüber hinaus steht Ihnen auch die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Bad Breisig beratend unter folgender Rufnummer zur Verfügung: Tel. 02633 / 45 68-105 (Frau Hölscher).

Wir versuchen in dieser für uns alle schwierigen Zeit, den Gewerbebetrieben alle Möglichkeiten zu geben, gemeinsam diese Situation zu bewältigen. Die Gewerbetreibenden haben mit ihrer in jedem Jahr zu zahlenden Gewerbesteuer einen großen Anteil an der Finanzkraft der Stadt Bad Breisig und den Ortsgemeinden Brohl-Lützing, Gönnersdorf und Waldorf. Wir sehen es als unsere Pflicht, den Unternehmen etwas zurückzugeben und sie zu unterstützen“, sind sich der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Hans-Josef Marx, und Marcel Caspers, Kämmerer der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, einig.

Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Bad Breisig

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