SPD-Fraktion im VG-Rat Rhein-Mosel
Tagung in Niederfell
Niederfell. Die Räume der Grundschule in Niederfell boten den Mitgliedern der SPD-Fraktion im VG-Rat Rhein-Mosel kürzlich Platz zu einem Meinungsaustausch mit Vertretern der Ortsgemeinde und einer anschließenden Fraktionssitzung. Zur Freude aller bleibt der Grundschulstandort in Niederfell bis auf Weiteres erhalten. Damit kann jetzt eine geplante, energetische Sanierung des Gebäudes begonnen werden.
In diesem Zusammenhang wünschte sich der Ortsbürgermeister eine bessere Information und Kommunikation durch die Verwaltungen von Verbandsgemeinde und Kreis, zum Beispiel über Fördermittel und Zuschüsse. Diesbezüglich liegt eine Beratungspflicht seitens der genannten Verwaltungen gegenüber den Ortsgemeinden vor.
Umso bedauernswerter ist die Tatsache, dass die Antragsberechtigten Schulträger über das Förderprogramm 3.0 des Landes, nicht bzw. unzureichend informiert wurden. In der nachfolgenden Fraktionssitzung waren Schwerpunkte der Haushaltsplanentwurf der VG für 2018 und der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes.
Der Haushalt 2018 ist geprägt durch die Unterdeckung von rund 566Tausend Euro . Nach einem Jahresergebnis von plus 1,5 Mio Euro in 2016 und einem erwarteten, ausgeglichenen Ergebnis in 2017 bleibt noch ein deutliches Plus aus den letzten Jahren über, das passt dann in 2018. Laut Wirtschaftsbericht des Abwasserwerks sind für 2018 und 2019 keine Erhöhungen der Gebühren geplant. Dringend erforderlich ist nach Meinung der Fraktion die Vereinheitlichung der Gebührensätze in der VG Rhein-Mosel. Zurzeit wird in der Alt-VG Rhens und der Alt-VG Untermosel noch nach unterschiedlichen Verfahren abgerechnet. Die Umstellung auf dem bereits an der Untermosel eingeführten WKB ist im Bereich Alt-VG Rhens für 2020 geplant.
Seit Jahren wird eine umweltgerechte Klärschlammentsorgung in Deutschland diskutiert. Eine Lösung durch Klärschlammverbrennung mit Rückgewinnung des Phosphors wird vorzugsweise angestrebt. Damit entfällt die Verbringung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Klärschlamm aus Rhens kann zukünftig in der im Bau befindlichen Verbrennungsanlage in Mainz entsorgt werden. Der mit Kalk behandelte Klärschlamm von der Untermosel lässt sich nicht verbrennen und darf nach Gesetzeslage mit Einschränkungen als Dünger auf landwirtschaftlich genutzte Felder verteilt werden. Nach Meinung der SPD-VG Räte sollten (mittelfristig) auch die Klärschlammaufbereitungen an der Untermosel technisch umgerüstet und die Rückstände verbrannt werden.
