Politik | 04.07.2017

VG Koblenz hat entschieden:

Tierhalteverbot und Wegnahme von Tieren war rechtmäßig

Tierhalteverbot und Wegnahme von Tieren war rechtmäßig

Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage zweier Bürger abgewiesen, mit der diese gegen die Wegnahme ihrer Tiere und ein im Zusammenhang damit ausgesprochenes Tierhalteverbot vorgegangen sind.

Anlässlich einer Hausdurchsuchung im Wohngebäude der Kläger wurden dort 55 Katzen und 10 Hunde aufgefunden. Sämtliche Tiere befanden sich in einem schlechten Pflegezustand. Das Fell hatte Verfilzungen, die Tiere waren von Flöhen und Ohrmilben befallen, hatten Zahnstein, waren untergewichtig und litten unter Wurmbefall. Die Räume, Käfige und Verschläge waren teilweise stark verkotet und wiesen zum Teil keine Versorgung mit Futter und/oder Wasser auf. Einige Tiere waren massiv verhaltensauffällig. Eine Katze wurde abgemagert tot aufgefunden. Nach Einschätzung der zuständigen beamteten Tierärztin seien die Tiere nicht artgerecht untergebracht und versorgt worden. Die Kläger seien nicht in der Lage, Tiere zu halten.

Daraufhin verfügte der beklagte Landkreis Mayen-Koblenz die Wegnahme der Tiere und untersagte den Klägern die Haltung und Betreuung von Tieren jeglicher Art.

Dagegen haben die Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage erhoben. Die Tierhalteverbote seien unverhältnismäßig. Die Einschätzungen der Tierärztin seien unzutreffend oder überzogen. Ein tierschutzwidriges Verhalten könne man ihnen nicht anlasten.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die gegen die Kläger ergangenen tierschutzrechtlichen Anordnungen seien rechtmäßig, urteilte das Koblenzer Verwaltungsgericht. Der Beklagte habe die Wegnahme der Tiere zu Recht auf das Gutachten der beamteten Tierärztin gestützt. Deren Einschätzung werde durch die anlässlich der Hausdurchsuchung gefertigten Lichtbilder und Befunde der Tierärzte, die die Tiere anschließend untersucht hätten, gestützt. Das bloße Behaupten der Kläger, sie hätten die Tiere ordnungsgemäß gehalten, sei angesichts der aktenkundigen Beweislage ebenso wenig stichhaltig wie das reine Bestreiten der Richtigkeit der sachverständigen Stellungnahme.

Tierhalteverbot ebenfalls rechtens

Auch das Tierhalteverbot sei rechtens. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen könne das Halten und Betreuen von Tieren einer Person untersagt werden, die – wie die Kläger – den Tierhaltebestimmungen wiederholt oder grob zuwider gehandelt und dadurch den von ihr gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugeführt habe. Da die Kläger auch nach der Hausdurchsuchung und den getroffenen Anordnungen erneut Tiere in vergleichbaren Verhältnissen gehalten hätten, sei davon auszugehen, dass es weiterhin derartige Zuwiderhandlungen gebe. Diesen müsse mit dem Verbot entgegengewirkt werden.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Pressemitteilung

Verwaltungsgericht Koblenz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Lampionfest in Weißenthurm - KW25
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Juni 2026
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0366#
Innovatives rund um Andernach
Innovatives rund um Andernach
Heizöl/Diesel/Holzpallets
Empfohlene Artikel
Noch ist der Ahrradweg in Sinzig ein Provisorium – temporär eben.  Foto:GS
118

Sinzig. Eigentlich ist beim Ahrradweg in Sinzig noch alles in der Schwebe. Der Weg erstreckt sich im Bereich der Barbarossastadt von der Ahrmündungsbrücke bis hin nach Bad Bodendorf zur Ehlinger Ley. Derzeit wurde der Ahrradweg im Bereich Eisenbahnbrücke bis Spessartsteg und vom Ehrenfriedhof in Bad Bodendorf bis zur Ehlinger Ley temporär hergestellt. Temporär deshalb, da zum Zeitpunkt der Planung noch nicht festlag, wo die endgültige Trasse verlaufen soll.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Foto: Polizei
6881

Die Gesuchten sollen einen 24-Jährigen bewusstlos geprügelt haben:

22.06.: Fahndung: Wer kennt diese Männer?

Köln. Die Kriminalpolizei Köln fahndet mit Bildern von Zeugen nach zwei Männern, die am 12. Februar (Weiberfastnacht) einen 24-Jährigen angegriffen und schwer am Kopf verletzt haben sollen.

Weiterlesen

Bei der symbolischen Durchschneidung des „Roten Bandes“.  Foto: WTE
872

Ahrtal/Marienthal. Groß war der Andrang bei der offiziellen Einweihung des neuen Radweges zwischen Walporzheim und Mayschoß oberhalb von Marienthal auf dem Gelände der Firma Weiss. Stefan Schmitt, Leiter des Projektbüros „Wiederaufbau Ahrtal“ Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz, konnte hierzu - neben zahlreichen Offiziellen - viele Radfahrer/Inen sowie etliche Mandaträger/Innen und Radfahrgruppen,...

Weiterlesen