Hauptausschuss Rheinbach mit einstimmigen Beschlüssen
U3-Betreuung wurde abgesegnet
Auch bei der nächsten Wahl sollen alle Wahllokale barrierefrei erreichbar sein
Rheinbach. Tut die Rheinbacher Stadtverwaltung genug dafür, dass alle Wahllokale barrierefrei erreichbar sind? Darüber gingen die Meinungen bei der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses auseinander. Die SPD-Ratsherren Karl-Heinz Kerstholt und Folke große Deters glaubten nämlich festgestellt zu haben, dass nicht alle Wahllokale auf Rheinbacher Stadtgebiet für gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer ohne Hindernisse erreichbar seien. Das gelte vor allem für das Wahllokal in Neukirchen, wo am Tag der Bundestagswahl eine behelfsmäßig angebrachte Rampe nach ihrer Ansicht „eindeutig zu steil war, um zum Beispiel Menschen mit Rollstuhl das Betreten des Wahllokals ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.“ Dieses Manko sei nicht hinnehmbar und müsse bis zu den nächsten Wahlen am 25. Mai behoben sein, damit alle Menschen ihr demokratisches Recht auf Teilnahme an den Wahlen ungehindert verwirklichen könnten, hatten die beiden Sozialdemokraten in einem Antrag gefordert. Die Verwaltung solle dies sicherstellen. Um dies zu erreichen, seien einfache bauliche Maßnahmen wie etwa der Bau einer festen Rampe denkbar - oder aber die Suche nach neuen, geeigneten Räumlichkeiten.
Kein einziger Fall bekannt
In der Stadtverwaltung konnte man den Antrag nicht ganz verstehen, „denn mir ist bisher kein einziger Fall bekannt, dass jemand Probleme hatte, das Wahllokal zu erreichen“, so Bürgermeister Stefan Raetz. Auch der Erste Beigeordnete Dr. Raffael Knauber war der Ansicht: „Unsere Wahllokale sind barrierefrei und werden es auch bei der nächsten Wahl sein.“ Auch ihm sei kein Fall bekannt, dass jemand gehindert worden sei, ins Wahllokal zu kommen. Man arbeite schon seit einiger Zeit mit mobilen Rampen, die vom städtischen Bauhof jeweils kurz vor der Wahl an den entsprechenden Wahllokalen angebracht würden. Eine dauerhafte Lösung für alle Wahllokale sei hingegen angesichts der Haushaltslage der Stadt definitiv zu teuer und entspreche auch nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Es macht keinen Sinn, mit hohem Kosten- und Umbauaufwand Rampen zu schaffen, die anschließend keine praktische Verwendung finden“, meinte er. Zumal, wie FDP-Fraktionschef Karsten Logemann ergänzte, „die nordrhein-westfälische Landesregierung die Stadt schmählich im Stich lässt bei der Finanzierung einer entsprechenden Dauerlösung“. Die koste nach seiner Schätzung nämlich weit über eine Million Euro.
Mobile Rampen nach DIN-Vorschrift
So einigte sich der Ausschuss letztlich einstimmig darauf, die Verwaltung solle „wie bisher“ sicherstellen, dass bei den nächsten Wahlen alle Wahllokale barrierefrei erreichbar seien, und zwar nötigenfalls mit mobilen Rampen, die den geltenden DIN-Vorschriften entsprechen. Das hatte Gerhard Bühler (FWG) für sinnvoll erachtet. Zuvor hatte der Ausschuss einstimmig dem Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt und der katholischen Kirchengemeinde St. Martin zugestimmt, mit der die Finanzierung einer dritten Gruppe in der Kindertagesstätte Sankt Helena vereinbart wird. Das sei notwendig, so Knauber, weil die Nachfrage nach U3-Plätzen immer größer werde, auf die die Eltern bekanntlich einen Rechtsanspruch hätten.
Kindergarten-Anbau kostet 1,3 Millionen Euro
Der Kindergarten wolle einen Anbau tätigen, der insgesamt 1,3 Millionen Euro koste. Davon entfalle ein Drittel auf die dritte Gruppe mit insgesamt zehn Plätzen nach der KiBiz-Gruppenform II. Dafür erwarte man Zuschüsse vom Land in Höhe von 180.000 Euro, sodass die Stadt die restlichen 255.000 Euro noch in diesem Jahr für diese Investition bereitstellen müsse, damit mit dem Bau möglichst bald begonnen werden könne. Künftig werde die Stadt auch sämtliche Betriebskosten sowie die Kosten für Einrichtung und Ausstattung dieser dritten Gruppe übernehmen. Martina Koch (SPD) merkte an, sie sei sehr froh über die getroffene Vereinbarung, denn es sei absolut wichtig für die Stadt, dass der Anspruch der Eltern auf U3-Betreuung nicht nur über Tageseltern, sondern auch über sichere Plätze in Kindertagesstätten gewährleistet werden könne.
