Politik | 06.06.2025

Umsetzung Bürgerentscheid: Versorgungskonzept im Kreistag vorgestellt

Kreis Cochem-Zell. Im Rahmen der Kreistagssitzung am 2. Juni 2025 wurden die Ergebnisse des vom Kreistag in Folge des Ergebnisses des Bürgerentscheids beauftragten Versorgungskonzeptes durch Prof. Dr. Augurzky von der „Institute of Health Care Business GmbH“ (hcb) vorgestellt.

Demnach ist die stationäre Versorgung auch nach Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell durch die Umsetzung des sektorenübergreifenden Versorgungkonzeptes (Marienkrankenhaus Cochem, ambulantes Gesundheitszentrum Zell) weiterhin sichergestellt.

Nachdem bereits das in der Kreistagssitzung am 31. März 2025 durch die Rettungsdienstbehörden und die TU Kaiserslautern vorgestellte Notfallkonzept für den Bereich des Rettungswesens eine Sicherstellung attestierte, wurde nun auch die Sicherstellung für die besonders im Fokus stehende und bedeutsame stationäre Notfallversorgung festgestellt.

Die Fragestellungenaus dem Bürgerentscheid wurden wie folgt beantwortet

1. Wie wirkt sich die Schließung des Klinikums Mittelmosel auf die Notfall- und Gesundheitsversorgung aus?

Die allgemeine Gesundheitsversorgung kann durch umliegende Krankenhäuser abgesichert werden. Auch die Notfallversorgung (leichte und schwere Notfälle wie z. B. Herzinfarkte, Schlaganfälle) ist gesichert.

2. Kann das Krankenhaus Cochem die Lücken schließen?

Das Krankenhaus Cochem und die umliegenden Krankenhäuser haben mehr als ausreichend freie Kapazitäten, um die stationären Patienten aus dem Einzugsbereich Zell zu versorgen.

3. Was bedeuten längere Wegezeiten für lebensrettende Eingriffe wie Herzkatheter-Behandlungen oder Schlaganfallversorgung?

Patienten erreichen künftig weiterhin entsprechend spezialisierte Kliniken mit besserer Versorgungsqualität.

Die von hcb vorgestellten, wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen

- Beide Standorte hatten in 2023 ein erhebliches Defizit von 3,1 bzw. 3,2 Mio. Euro, Tendenz steigend. Bestätigt wird dies durch die geringe Bettengröße von 92 (Zell) bzw. 143 (Cochem) aufgestellten Betten, wobei die optimale Bettengröße aus wirtschaftlicher Sicht zwischen 500 und 900 Betten liegt.

- Leider bieten die niedrigen Fallzahlen und die geringe Auslastung kein Potenzial, um zwei Krankenhäuser im Landkreis zu betreiben. Diese Situation wird durch die Vorgaben hinsichtlich Leistungsgruppen im Rahmen der anstehenden Krankenhausstrukturreform noch verschärft.

- Die Auslastungsquoten von Cochem und Zell lagen im Jahr 2023 zwischen 48 und 60%.

- Cochem ist hinsichtlich leistungsgruppenrelevanter Fallzahlen (neben Chirurgie und Innerer Medizin auch Urologie und Geriatrie) breiter aufgestellt.

- Ein zusätzliches Problem, insbesondere für Krankenhäuser im ländlichen Raum, ist der Fachkräftemangel, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung auch beim medizinischen Fachpersonal weiter verschärfen wird.

- Die Ambulantisierung ist nicht aufzuhalten.

- Die Krankenhausreform zielt in all ihren Facetten auf Schwerpunktbildung und Zentralisierung ab. Eine 2-Standort-Lösung mit Schwerpunktbildung oder ein Pilotprojekt scheiden für kleine Krankenhäuser der Grundversorgung aus.

- Die umliegenden Krankenhäuser haben aufgrund einer bestehenden Auslastungsquote von durchschnittlich rd. 68% mehr als genügend Kapazitäten, um die Patienten aufzunehmen und zu versorgen (Bedarf. rd. 3.700 stationäre Fälle > Aufnahmekapazität: rd. 6.800 Fälle).

- In Wittlich ist der Verlagerungseffekt bereits spürbar, d. h. die Angebote werden angenommen.

- Auch die Notfallversorgung kann weiterhin gewährleistet werden. Leichte Notfälle können ambulant oder in den umliegenden Kliniken versorgt werden. Schwere Notfälle, insbesondere Schlaganfälle oder Herzinfarkte, können qualitativ hochwertiger und in ausreichender Zeit in Nachbarkliniken versorgt werden.

Fazit

Die stationäre Versorgung ist auch weiterhin durch das Konzept mit einem stationären Krankenhaus in Cochem und einem ambulanten Gesundheitszentrum in Zell sichergestellt.

Landrätin Anke Beilstein machte in ihrem Resümee deutlich, dass es somit zwischenzeitlich zwei aktuelle Begutachtungen gibt, die auf Basis objektiver Daten und Fakten belegen, dass die stationäre Versorgung, inkl. der Notfallversorgung, künftig durch das Marienkrankenhaus Cochem und das ambulante Gesundheitszentrum Zell gesichert ist. Dies sei der aktuelle Befund für den Landkreis.

Sie stellte aber klar, dass sie dennoch Handlungsbedarf für die Zukunft sehe. Es müsse hinterfragt werden, ob das Gesundheitssystem in seiner jetzigen Ausgestaltung wirklich den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird – insbesondere der Bevölkerung im ländlichen Raum. Dazu gehöre auch eine Prüfung, ob die strikte Trennung von stationärer und ambulanter Finanzierung noch zeitgemäß und sinnvoll sei. Diesbezüglich will sie in einen Austausch mit der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken treten, nachdem ihr Vorstoß beim Vorgänger Karl Lauterbach auf wenig Widerhall gestoßen ist.

Hier vor Ort müsse man den Umstrukturierungsprozess sehr eng begleiten und darauf hinwirken, dass insbesondere das angestrebte breite Angebot des Gesundheitszentrums Zell realisiert werden kann.

Zudem will die Landrätin ihren Vorschlag betreffend einen nachtflugtauglichen Helikopter am Standort Wittlich erneut aufgreifen, nachdem sie beim Innenminister Anzeichen einer veränderten Sichtweise wahrgenommen habe. „Die Ausdünnung der Krankenhausversorgung in der Fläche ist kein Cochem-Zeller Problem, sondern betrifft Rheinland-Pfalz insgesamt. Insofern sehe ich den Einsatz von nachtflugtauglichen Helikoptern weiterhin als notwendig an, um auch nachts längere Wege zu kompensieren“, so die Landrätin.

Pressemitteilung des Kreis Cochem-Zell

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