Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden im Brohltal kritisieren Neufassung des Kommunalen Finanzausgleiches

Verschlechterungen durch neues Landesfinanzausgleichsgesetz und massive Steuererhöhungen

02.12.2022 - 14:09

Brohltal. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat 2020 das Landesfinanzausgleichsgesetz erneut für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass die Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen durch das Land unzureichend ist. Den Kommunen müssen für ihre kommunale Aufgabenerfüllung aufgabenadäquate Finanzmittel bereitgestellt werden - so der Tenor und Auftrag an die Landesregierung.

Das Land hat nun reagiert und schlägt eine komplette Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches vor. Mit einer Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) soll das bisherige Steuerverbundsystem auf ein bedarfsorientiertes Ausgleichssystem umgestellt werden. Die kommunalen Spitzenverbände kommen jedoch zum Ergebnis, dass der vom Land hierfür festgelegte Mindestfinanzbedarf zu niedrig angesetzt ist und zusätzlich zur Verfügung gestellte Finanzmittel aus den ohnehin den Kommunen zustehenden Mitteln stammen.

Enttäuscht ist man im Brohltal, nachdem die Auswirkungen des komplizierten Regelwerkes ausgerechnet wurden. „Die Forderung des Verfassungsgerichtshofes, den Kommunen eine höhere Finanzausstattung für ihre Aufgabenerledigung vom Land zur Verfügung zu stellen, werden für unsere Kommunen damit dauerhaft in keiner Weise erfüllt“, halten die Ortsbürgermeister*innen des Brohltals und Bürgermeister Johannes Bell in einer Dienstbesprechung fest.

Bei einem Vergleich für das kommende Jahr nach altem und neuem Recht erhalten nach eigenen Berechnungen des rheinland-pfälzischen Finanz- und Innenministeriums von den 129 Verbandsgemeinden im Land 121 durch die Reform weniger Mittel wie vorher und sind damit unzweifelhaft die Verlierer! Der Betrag summiert sich auf ein Minus von insgesamt rund 78 Mio. Euro. Der Verbandsgemeinde Brohltal fehlen künftig dauerhaft 515 Tausend Euro.

Von den 17 Ortsgemeinden im Brohltal erhalten lediglich zwei mehr Mittel vom Land Rheinland-Pfalz und bei einer sind die Finanzzuweisungen in der Höhe unverändert. 14 Ortsgemeinden erhalten weniger Mittel und der Betrag summiert sich dabei auf ein Minus von über 380 Tausend Euro.

„Die Zahlen belegen damit eindeutig, dass den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde in den künftigen Jahren deutlich weniger Mittel vom Land zugewiesen werden wie vorher. Der Auftrag des Verfassungsgerichtshofes, die finanzielle Ausstattung der Kommunen zu verbessern, wird damit verfehlt“ - kritisieren die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde die Neuregelung. „Hier muss deutlich nachgebessert werden“ - so ihre Forderung.

Weiterhin schreibt das Land im neuen LFAG höhere Nivellierungssätze bei der Gewerbe- und Grundsteuer fest. Dadurch werden die Ortsgemeinden gezwungen, die Steuersätze vor Ort erneut anzupassen. Die Steigerungsraten liegen bei 4,1% bei der Gewerbesteuer, 15% bei der Grundsteuer A und satten 27 Prozent bei der Grundsteuer B. Betroffen von den steigenden Steuern sind alle - entweder direkt oder mittelbar über die Miete- und damit wirkt sich die Reform auch auf die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger aus. Dies trifft sowohl Unternehmen als auch die privaten Haushalte zu einem ohnehin sehr schwierigen Zeitpunkt. Hier müssen schon die enormen Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und Sprit sowie Inflation und Zinsen verkraftet werden. Darüber hinaus ist in den Folgejahren bedingt durch die Grundsteuerreform und Anpassung der Einheitswerte mit weiter steigenden Grundsteuern zu rechnen.

Die Höhe von Gewerbe- und Grundsteuern sind wichtige Standortfaktoren im kommunalen Standortwettbewerb. Bisher waren die relativ moderaten Steuersätze für die Ortsgemeinden ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil – in ländlichen Räumen häufig der einzige. Für Unternehmen, die mit Energiekrise, gestörten Lieferketten und Fachkräftemangel zu kämpfen haben, käme diese Erhöhung zur Unzeit.

„Die Bemühungen des Bundes, dieser schwierigen Entwicklung durch Preisbremsen im Energiebereich entgegenzuwirken, werden durch die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer geradezu konterkariert“ sind sich die Ortsbürgermeister*innen und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde einig.

Sie wollen die ab dem kommenden Jahr drohenden Verschlechterungen durch das neue Landesfinanzausgleichsgesetz nicht hinnehmen und haben an die Landtagsmitglieder appelliert, dem vorliegenden Gesetzesvorhaben nicht zuzustimmen bzw. deutliche Verbesserungen und eine gerechtere Verteilung der Mittel zu fordern.

Pressemitteilung

Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal

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