Unabhängige Wählergemeinschaft Meckenheim
Verwaltung muss Zusatzschilder wieder anbringen
Meckenheim.Mit großer Freude und später Genugtuung reagiert die Fraktion der Meckenheimer UWG auf die Mitteilung der Verwaltung, dass die im Jahr 2018 ohne vorherige Beratungen in den politischen Gremien entfernten „Zusatzbeschilderungen zur zeitlichen Beschränkung von Tempo-30-Regelungen“ nun wieder angebracht werden müssen.
Der Rhein-Sieg-Kreis hat die Stadtverwaltung mit Verweis auf die VwV-StVo zu Zeichen 274 aufgefordert, die Zusatzbeschilderung wieder anzubringen, da die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung zu beschränken ist.
Bereits im Frühjahr 2019 hatte die UWG-Fraktion versucht, über einen entsprechenden Antrag im zuständigen Fachausschuss die Wiederanbringung der Zusatzbeschilderung zu erreichen. Dabei wies sie insbesondere darauf hin, dass die seinerzeitige Einrichtung der Tempo-30-Abschnitte ganz bewusst auf Zeitfenster eingeschränkt wurde, in denen die entsprechenden Einrichtungen (z.B. Schulen und Kitas) maßgeblich frequentiert werden. Ihr Antrag wurde jedoch von allen übrigen Fraktionen abgelehnt.
Manchmal braucht es halt einiger Gerichtsurteile oder der Anordnung durch eine übergeordnete Behörde, um dem gesunden Menschenverstand die ihm zustehende Geltung zu verschaffen, resümieren die Meckenheimer Unabhängigen mit einem Augenzwinkern.
Pressemitteilung der
UWG Meckenheim
