Landkreis Cochem-Zell

Wahl der Landrätin

Kreis Cochem-Zell. Am 18. Juni findet die Wahl der Landrätin des Landkreises Cochem-Zell statt. Wie bei jeder anderen Wahl haben die Wählerinnen und Wähler auch bei der Landratswahl die Möglichkeit, ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal oder vorab per Briefwahl abzugeben.

Zur Wahl stehen die Bewerberinnen Sonja Bräuer und Anke Beilstein.

Nachfolgend hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell die wichtigsten Informationen zur Teilnahme an der Wahl per Briefwahl zusammengestellt.

Wahlbenachrichtigung

Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung und kann sein Wahlrecht entweder am 18. Juni im Wahllokal oder bereits vorab per Briefwahl ausüben.

Beantragung

von Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen erhält man bei der für einen zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können schriftlich mit einfachem Brief oder mittels Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder Fax, mündlich (nicht jedoch telefonisch) sowie online über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder die Internetseiten der Verbandsgemeinden beantragt werden. Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch einen Dritten mit der Antragstellung beauftragen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen, z.B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden.

Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen, die die Verwaltung versendet, enthalten neben dem Wahlschein den Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge, nämlich einen blauen Stimmzettelumschlag und einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag.

So wird gewählt

Auf dem Stimmzettel darf jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme vergeben; andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Der ausgefüllte Stimmzettel wird anschließend in den blauen Umschlag gesteckt. Dieser Umschlag wird zugeklebt. In den orangefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel.

Rechtzeitige

Stimmabgabe der Briefwahl

Sofern man die Briefwahlunterlagen persönlich abholt, kann man an Ort und Stelle in der Verbandsgemeindeverwaltung brieflich wählen. Werden die Briefwahlunterlagen allerdings nicht vor Ort ausgefüllt, so ist es von größter Wichtigkeit, dass man den Wahlbriefumschlag rechtzeitig zur Post bringt oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung abgibt. Wird der Wahlbrief innerhalb von Deutschland zurückgeschickt, so muss dieser nicht frankiert werden. Der Wahlbrief muss jedoch spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da dann die Wahlhandlung abgeschlossen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Wer nicht per Briefwahl wählt, kann in dem Wahlraum wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl sollten die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis mitgebracht werden.

Im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die beiden Bewerberinnen unter Angabe des Familiennamens, Vornamens Berufes und der Anschrift aufgeführt sind. Auf dem Stimmzettel darf jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme vergeben; andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Der gefaltete Stimmzettel wird in die Wahlurne geworfen, nachdem der Wahlvorstand die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt hat.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

Weitere Informationen: Martin Boos, Tel. (0 26 71) 61 -1 20, E-Mail: wahlen@cochem-zell.de oder unter www.cochem-zell.de/landratswahl2023.

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen wendet man sich bitte direkt an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung.

Pressemitteilung des

Kreis Cochem-Zell