Am Sonntag, 3. Juli, in Ahrbrück und Mayschoß

Wahl neuerOrtsbürgermeister

VG Altenahr. Die Termine für die Wahl zum Ortsbürgermeister in den Ortsgemeinden Ahrbrück und Mayschoß stehen fest. Sie wurden von den Gemeinderäten festgelegt. Gewählt wird in beiden Ortsgemeinden am Sonntag, 3. Juli, wobei eine notwendige Stichwahl dann auf den 17. Juli fallen würde. Die Bewerbung auf das Amt des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin muss bis zum 16. Mai erfolgen. Dass es zu den Neuwahlen kommt, liegt daran, dass beide Ortsbürgermeister, Hans-Ulrich Jonas (Ortsgemeinde Mayschoß) und Heribert Seul (Ortsgemeinde Ahrbrück), das Amt des Ortsbürgermeisters aus persönlichen Gründen niedergelegt haben. In Ahrbrück wurde Ortsbürgermeister Heribert Seul bereits am 31. März die Entlassungsurkunde ausgehändigt, so dass die Amtsgeschäfte weiterhin von der 1. Beigeordneten Rita Löhndorf wahrgenommen werden. Sollte sich jemand auf das Amt des Ortsbürgermeisters bewerben und gewählt werden, so könnte der neue Ortsbürgermeister oder die neue Ortsbürgermeisterin nach der Wahl verpflichtet werden. Anders sieht es in der Ortsgemeinde Mayschoß aus, hier hat Ortsbürgermeister Jonas bereits bei der Wahl 2014 angekündigt nur bis August 2016 das Amt des Ortsbürgermeisters auszuüben. Somit endet seine Amtszeit am 31. August und ein neu gewählter Ortsbürgermeister oder eine neu gewählte Ortsbürgermeisterin kann dann erst zum 1. September verpflichtet werden.