Politik | 10.06.2016

Störerhaftung für Anbieter von frei zugänglichem WLAN wird abgeschafft

„Weg für eine moderne digitale Infrastruktur ist frei“

Ruland (SPD): „Freies Internet in Cafés und auf öffentlichen Plätzen bald möglich“

Marc Ruland, MdL, spricht sich für den öffentlichen und freien Internetzugang aus. privat

Andernach. Positiv reagiert der Andernacher SPD-Landtagsabgeordnete Marc Ruland, MdL, auf den von der Großen Koalition vorgeschlagenen und seitens des Bundestages beschlossenen Gesetzesentwurf zur Reform des Telemediengesetzes. Diese sieht nach Klärung der bestehenden Rechtslage eine vollständige Gleichstellung der Anbieter von öffentlichen WLAN-Netzen mit Internetprovidern wie etwa der Telekom vor. Wie die genannten Internetprovider könnten dann auch Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und etwa die Inhaber von Cafés oder Bars, die sich zur Bereitstellung eines öffentlichen WLAN-Zuganges entscheiden, nicht mehr für strafbare Handlungen haftbar gemacht werden, die in ihren Netzen begangen werden.

Erhebliche Bedenken bezüglich der „Vorschaltseite“

„Ich begrüße die Novelle des Telemediengesetzes ausdrücklich“, erklärt der Andernacher Landtagsabgeordnete Marc Ruland. „Damit ist endlich der Weg frei für eine moderne digitale Infrastruktur und einen barrierefreien Netzzugang. Abmahnungs- und Gerichtskosten für die Anbieter von freiem WLAN entfallen ebenfalls. Somit eröffnen sich nicht zuletzt auch für zahlreiche Kommunen neue Möglichkeiten, denn: Die Frage nach freiem und kostenlosem Internet ist inzwischen zu einem wichtigen Standortfaktor für Bürgerinnen und Bürger sowie den regionalen Tourismus geworden“, so Marc Ruland weiter. Fachpolitiker von SPD und Union hatten sich zuvor darauf geeinigt, die Regelung des freien Netzzugangs durch eine sogenannte „Vorschaltseite“ gleichermaßen zurückzuweisen, da es erhebliche Bedenken gegen diesen Zwischenschritt gegeben hatte. Hierbei hätten sich Internetnutzer dazu verpflichten müssen, während der Nutzung eines freien WLAN-Zuganges keine Straftaten zu begehen. Die rechtliche Gleichstellung privater Anbieter mit den Internetserviceprovidern stellt jedoch eine weitreichendere Gesetzesnovellierung dar. „Ich bin optimistisch, dass die neue Gesetzeslage auch für die Landes- und kommunale Ebene von weitreichender Bedeutung sein und dem Anspruch einer sich wandelnden, digitalen Gesellschaft gerecht wird. Hierzu wollen und werden wir als Sozialdemokraten in Rheinland-Pfalz unseren Beitrag leisten und den Breitbandausbau auch in ländlich geprägten Regionen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern vorantreiben“, so Ruland abschließend.

Pressemitteilung

Marc Ruland, MdL (SPD)

Marc Ruland, MdL, spricht sich für den öffentlichen und freien Internetzugang aus. Foto: privat

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