Politik | 15.10.2013

Überraschung im Swisttal Planungsausschuss

Windenergie-Projektentwickler schließen bereits Verträge ab

Bauanträge liegen allerdings noch nicht vor

Swisttal. Die Suche nach Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Gemeinde Swisttal komme gerade zur rechten Zeit, machte Planer Dr. Detlef Naumann bei der jüngsten Sitzung des Swisttaler Planungsausschusses deutlich. Mittlerweile seien nämlich im Gemeindegebiet bereits mehrere Projektentwickler unterwegs, die an mindestens vier Standorten in den Gemarkungen von Morenhoven und Buschhoven Standortsicherungsverträge mit dortigen Grundstücksbesitzern abgeschlossen hätten.

Diese Standorte lägen nicht in den jetzt vorgesehenen Konzentrationszonen, seien aber erheblich näher an den betreffenden Ortschaften, als den Bewohnern lieb sein könne.

Konkrete Anträge auf den Bau von Windenergieanlagen seien zwar nach dem Kenntnisstand der Gemeindeverwaltung noch nicht eingereicht worden, doch damit müsse man wohl in absehbarer Zeit rechnen.

Anträge vorläufig zurückstellen

Naumann gab aber gleich ein wenig Entwarnung, denn solche Anträge, wenn sie denn vorlägen, könnten vorläufig zurückgestellt werden, solange das Flächennutzungsplan-Verfahren laufe. Etwa ein Jahr habe man dann Zeit, um den endgültigen Beschluss zu fassen. Es gebe gottlob keine Gesetzeslücke, die es einem potentiellen Investor erlaube, „auf die Schnelle“ seinen Antrag durchzupeitschen. Im äußersten Notfall, so ergänzte die Erste Beigeordnete Petra Kalkbrenner, könne der Rat immer noch eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet verhängen.

Soweit werde es aber aller Voraussicht nach nicht kommen, denn man wolle ja den Windenergie-Teilflächennutzungsplan noch in diesem Jahr unter Dach und Fach bringen. „Deshalb ist es auch wichtig, dass wir so rasch wie möglich Planungssicherheit in dieser Sache bekommen, um andere Standorte außerhalb der Konzentrationszonen von vornherein auszuschließen“, fand auch SPD-Sprecher Dr. Robert Datzer.

Anregung der Öffentlichkeit beschieden

So machte der Ausschuss anschließend einstimmig einen weiteren Schritt auf dem Weg zum endgültigen Beschluss, indem er über die Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entschied. Dabei gingen auch die Ergebnisse der beiden gut besuchten Dialogforen im Ollheimer Dorfhaus in die Beratungen ein - wenn auch längst nicht allen Bedenken und Einwänden stattgegeben wurde. Einige Fragen könnten ohnehin erst dann geklärt werden, wenn es ein tatsächliches Bauprojekt mit konkreten Plänen gebe, für das dann ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden müsse.

Einige Anregungen wurden allerdings berücksichtigt, was dazu führte, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet werden muss. Beispielsweise hatte man festgestellt, dass die ehemalige Bundeswehrbaracke an der Autobahn 61 bei Miel wohl Bestandsschutz habe und einen Mindestabstand zur Konzentrationszone von 500 Metern erfordere.

Dadurch wurden zwei der drei geplanten Konzentrationszonen um insgesamt sechs Hektar verkleinert und demgemäß deren Grenzen neu gefasst. Künftig stehen also statt bisher 78 nur noch 72 Hektar in den drei Konzentrationszonen zwischen Ollheim, Straßfeld, Dünstekoven und Heimerzheim für den Bau von Windenergieanlagen zu Verfügung.

Hinweis auf geplante Höhenbegrenzung

Außerdem wolle man die Lage von Infrastrukturtrassen entlang der Autobahn A 61 in den Flächennutzungsplan als Hinweis aufnehmen, damit sich potenzielle Investoren entsprechend orientieren könnten. Es handele sich dabei um Richtfunkstrecken der Bundespolizei sowie um Stromtrassen des Energieversorgers.

Als Hinweis möchte man auch eine geplante Höhenbegrenzung künftiger Windräder in den Flächennutzungsplan aufnehmen, wie von der Wehrbereichsverwaltung West erbeten. Die hatte nämlich mitgeteilt, dass die Potenzialflächen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Flugplatzes Nörvenich lägen und deshalb auch radartechnisch erfasst würden. Die Wehrbereichsverwaltung weist darauf hin, dass bauliche Anlagen ab einer Höhe von 273 Meter über NN die Flugverfahren und die Radaranlagen des Flughafens beeinflussen würden, weshalb man darum bitte, die maximale Bauhöhe entsprechend zu begrenzen. Da das vorhandene Gelände ohnehin schon eine Höhe von 135 bis 140 Metern über NN aufweise, bedeutet dies eine maximale Anlagenhöhe von 138 Metern.

Außerdem wurde Bürgermeister Eckhard Maack damit beauftragt, das Thema „Bürgerwindpark“ mit den betroffenen Grundstückseigentümern und interessierten Bürgern weiterzuverfolgen.

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