Grundstückseigentümer und Jagdpächter Oberwinter
Reh von Hund in Bandorf gerissen
Remagen-Bandorf. Bei einer Revierinspektion am Freitag, 27. März, fand der Oberwinterer Jagdpächter oberhalb der Gemarkung „Auf der Loh“ ein am Wegrand verletzt liegendes Reh. Am Kopf konnte er eine Bisswunde feststellen, und da das Reh noch röchelte, musste es mit einem Fangschuss erlöst werden. Kurze Zeit später überzeugten sich auch von einem Spaziergänger informierte Polizeibeamte von den Bissverletzungen am Kopf und Unterkiefer des Rehes und protokollierten den Vorfall.
Jedes Jahr werden in der Bandorfer Feldgemarkung Rehe Opfer von umherlaufenden Hunden. Entweder direkt von Hunden niedergerissen oder aufgestöbert rennen sie in Panik gegen einen Drahtzaun und verletzen sich so schwer, dass sie verenden. Deshalb weisen die Grundstückseigentümer und Jagdpächter durch Schilder an den Wegeingängen daraufhin, die Hunde nicht frei umherlaufen zu lassen.
Die im Privateigentum befindlichen Feldfluren werden durch das sogenannte Flächenstilllegungsprogramm größtenteils nicht mehr bewirtschaftet, müssen aber in einem ökologischen Zustand gehalten werden. Durch diese Maßnahme sollen auch Einstände von Wildtieren, Brutplätze von Erdbrütern und Jungtiere geschützt werden. Durch frei laufende Hunde wird dieser ökologische Zweck gestört.
Die Jagdausübungsberechtigten bitten daher alle Hundebesitzer beim Ausführen ihres Hundes auf den Schutz der frei lebenden Tiere Rücksicht zu nehmen und das Stöbern der Hunde in den Wiesen zu verhindern.
