Unternehmerfrauen im Handwerk des Kreises Ahrweiler (UFH)
Unternehmerinnen versiert im aktuellen Arbeitsrecht
Bad Neuenahr. Zahlreiche interessierte Unternehmerinnen trafen sich im Hotel Krupp in Bad Neuenahr, um sich in einem von den Unternehmerfrauen im Handwerk des Kreises Ahrweiler (UFH) angebotenen Seminar über Neuerungen im Arbeitsrecht auf den gegenwärtigen Stand bringen zu lassen. Ziel des Informationsabends war es, die Mitglieder rechtzeitig und umfassend über Aktuelles aus dem breit gefächerten Gebiet des Arbeitsrechts zu informieren, um für kommende Herausforderungen gewappnet zu sein.
Rechtsanwältin Elisabeth Fulgraff, unter anderem Fachanwältin für Arbeitsrecht und frühere langjährige Schriftführerin der UFH, referierte sehr charmant und kompetent über die für das gesamte Arbeitsleben bedeutsame Thematik.
Zu den vorgetragenen Themen gehörten zunächst die zwischenzeitlichen arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen sowie Aktuelles aus der einschlägigen Rechtsprechung. Im Einzelnen widmete
sich die Referentin, die nicht nur Fortbildungsveranstaltungen für Arbeitgeber, sondern auch für Mitarbeiter zu aktuellen Fragen und Änderungen im Arbeitsrecht durchführt, speziellen Fragestellungen. So wurden die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz, das Fragerecht des Arbeitgebers zu persönlichen Verhältnissen vor der Einstellung, Einzelheiten zu Inhalten von Arbeitsverträgen und deren Befristungen, sowie zur Kündigung bzw. zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen thematisiert.
Rechtsanwältin Fulgraff unterstrich, dass das Arbeitsrecht im betrieblichen Alltag von mittelständischen Unternehmen eine außerordentlich wichtige Rolle spiele. Gerade bei arbeitsrechtlichen Fragen sei es extrem wichtig, Fristen einzuhalten und bestimmte Formalien zu erfüllen. Im Anschluss an den Sachvortrag ergab sich eine rege Diskussion unter den Teilnehmerinnen anhand der ins Gespräch gebrachten Themengebiete. Die zahlreich aufgeworfenen Fragen wurden von Rechtsanwältin Fulgraff zu aller Zufriedenheit sachgerecht und verständlich beantwortet, der gegenüber die zweite Vorsitzende, Silvia Klein, abschließend herzlich im Namen aller Teilnehmerinnen für den interessant gestalteten Abend den Dank der UFH zum Ausdruck brachte. Vor dem Hintergrund, dass das Arbeitsrecht permanent im Fluss und durch Gesetzgebung und Rechtsprechung jederzeit Veränderungen unterworfen ist, sieht sich der Vorstand der UFH darin bestätigt, jährlich ein Arbeitsrechtseminar anzubieten, welches den Unternehmerinnen die Gewähr dafür bietet, auf dem neuesten Stand zu sein, nicht den Überblick zu verlieren sowie richtig und schnell agieren zu können.
Die Unternehmerinnen freuen sich jederzeit über neue Mitglieder. Nähere Informationen finden
sich unter www.ufh-badneuenahr.de.
