Kritik am Energievertrag
FWG lehnt Beitritt zur Kommunalen Energie Rhein-Mosel in Kobern-Gondorf ab
aus Kobern-Gondorf
Kobern-Gondorf. In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die finale Entscheidung über den Beitritt zur „Kommunalen Energie Rhein-Mosel (KERM)“ an.
Bei der KERM handelt es sich um eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), an der sich der sich die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sowie ihre 18 Ortsgemeinden beteiligen können.
Ziel der KERM ist es, die Energieversorgung – insbesondere durch erneuerbare Energien und Wärmenetze – in kommunale Hand zu nehmen, um regionale Wertschöpfung zu generieren und Gewinne solidarisch zu verteilen.
Die FWG-Fraktion Kobern-Gondorf-Dreckenach verdeutlichte in ihrer Stellungnahme erneut ihre kritische Haltung und stimmte, wie die Mehrheit des Rates, gegen das Vorhaben.
Kostenrisiko und fehlende Projektgrundlage
Im Zentrum der Kritik steht die wirtschaftliche Belastung. Die FWG verwies auf die hohen Kosten durch den notwendigen Verwaltungsapparat: „Derzeit gehen wir von jährlichen Fixkosten von mindestens Euro 15.000 für unsere Gemeinde aus“, so die Fraktion. Besonders kritisch bewertet die FWG, dass aktuell noch keine konkreten Projekte benannt wurden, die zukünftig überhaupt Erträge erwirtschaften könnten, um diese Kosten zu decken. Ohne eine solche Grundlage drohe die KERM zu einer finanziellen Belastung für die Gemeinde zu werden.
Mangelnde Transparenz und Strukturprobleme
Die FWG bemängelte zudem den Umgang mit Einwänden. Bereits im Februar 2026 wurden im Rat Änderungswünsche zur Satzung geäußert. „Diese Anpassungswünsche wurden weder protokolliert, noch liegt uns bis heute eine korrigierte Satzung vor“, erklärte die FWG im Rat.
Expertise statt Verwaltung
Ein weiterer Kernpunkt der Ablehnung ist die Organisationsform. Die FWG ist überzeugt, dass der Energiemarkt Spezialwissen erfordert, das über die Kapazitäten einer klassischen Verwaltung hinausgeht. Die Fraktion plädiert dafür, auf erfahrene Projektentwickler zu setzen, statt neue, starre Verwaltungsstrukturen aufzubauen.
Veränderte Rahmenbedingungen
Abschließend wies die Fraktion darauf hin, dass sich das gesetzliche Umfeld seit dem Grundsatzbeschluss der Verbandsgemeinde im Jahr 2023 massiv gewandelt habe. „Wir wollen professionelle Projektentwicklung mit maximaler Mitbestimmung für Kobern-Gondorf und kein Aufgehen in einer unübersichtlichen Solidargemeinschaft von bis zu 19 Trägern, bei der unsere Stimme marginalisiert wird“, so das Fazit der FWG.
Pressemitteilung FWG-Fraktion Kobern-Gondorf-Dreckenach
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