Feierliche Einbürgerung im Siegburger Kreishaus
60 Personen erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft
Rhein-Sieg-Kreis. Im Rahmen einer Feierstunde haben 60 Personen, davon 28 Frauen, 29 Männer sowie drei Kinder und Jugendliche die deutsche Staatsbürgerschaft im Wege der Einbürgerung erhalten. Kreisdirektorin Annerose Heinze händigte gemeinsam mit dem Neubürgerbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber, im Großen Sitzungssaal des Siegburger Kreishauses den Neubürgerinnen und Neubürgern die Einbürgerungsurkunden aus. Kreisdirektorin Annerose Heinze machte auf die Grundrechte, die sich aus dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ergeben, wie ebenso auf die Treuepflicht gegenüber dem Staatssystem der Bundesrepublik Deutschland aufmerksam: „Je mehr sich an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen und ihren Willen einbringen, desto mehr können wir gemeinsam verändern“, sagte Kreisdirektorin Annerose Heinze. „Ich wünsche Ihnen, dass Sie hier im Rhein-Sieg-Kreis glücklich werden“, gab sie den zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürgern bei der Begrüßung mit auf den Weg.
Neubürgerbeauftragter Ludwig Neuber lud dazu ein, ihn bei Schwierigkeiten oder Fragen anzusprechen. Darüber hinaus warb er bei den Neubürgerinnen und Neubürgern, die aus ihrem Herkunftsland vielfältige kulturelle Erfahrungen mitbringen, darum, sich in den Flüchtlingshilfen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten einzubringen. „Wenn sie merken, dass sich in ihren Gemeinden Initiativen für Flüchtlinge bilden, bitte ich Sie, helfen Sie, engagieren Sie sich“, so Ludwig Neuber.
Mit 15 Personen stammt der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerber wieder aus der Türkei. Die übrigen Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten: Afghanistan (3), Argentinien (1), Belgien (1), Bosnien und Herzegowina (1), Brasilien (2), Bulgarien (2), Iran (3), Italien (2), Kasachstan (1), Kenia (1), Demokratische Republik Kongo (2), Republik Kosovo (5), Kroatien (2), Marokko (2), Niederlande (1), Nigeria (1), Philippinen (1), Polen (2), Rumänien (2), Sri Lanka (1), Syrien (2), Südafrika (1), Thailand (1), Ukraine (1), Ungarn (1), Vereinigte Staaten von Amerika (1) und Vietnam (2).
Die Einbürgerungsbewerber wohnen derzeit in nachfolgend genannten Gemeinden: 1 in Alfter, 1 in Bad Honnef, fünf in Bornheim, drei in Eitorf, vier in Hennef, vier in Königswinter, vier in Meckenheim, vier in Much, drei in Neunkirchen-Seelscheid, vier in Niederkassel, vier in Rheinbach, zwei in Ruppichteroth, acht in Sankt Augustin, acht in Siegburg, drei in Wachtberg und zwei in Windeck.
15 der Einbürgerungskandidatinnen und Einbürgerungskandidaten wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Bekenntnis auf das Grundgesetz
Vor der eigentlichen Einbürgerung gaben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“
Nach Überreichung der Einbürgerungsurkunden durch Kreisdirektorin Annerose Heinze und Neubürgerbeauftragten Ludwig Neuber wurde gemeinsam die deutsche Nationalhymne gesungen.
Nähere Informationen
Ansprechpartner für alle, die als Aus- und Übersiedler oder zugezogene Ausländer Neubürgerinnen und Neubürger des Rhein-Sieg-Kreises geworden sind, ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden im Siegburger Kreishaus und in der Grundschule Ruppichteroth an. Termine können mit Marlene Hautkappe vom Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. (0 22 41) 13-31 61, E-Mail: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis., oder mit Ludwig Neuber persönlich, Tel. (0 22 95) 90 23 18, E-Mail: ludwig@neuber.de, vereinbart werden.
Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
