u3-Ausbau und Belegungssituation wurden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt
Erfüllung des Rechtsanspruchs für u3-Plätze erscheint möglich
Rhein-Sieg-Kreis. Der Bundesgesetzgeber hat zum 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, laut Kinderförderungsgesetz (KiföG), eingeführt. Jetzt legte das Kreisjugendamt im Jugendhilfeausschuss am 21. Juni einen Sachstand zum investiven u3-Ausbau und zur Belegungssituation in den Kindertagesstätten vor.
Danach erscheint bislang die Erfüllung des Rechtsanspruchs im Bereich des Kreisjugendamtes – dazu gehören die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck – möglich.
„Die Situation ist gemischt: einerseits berichten Kindertageseinrichtungen über Wartelisten für Plätze für unter dreijährige Kinder, andererseits gibt es in der Kindertagespflege in der Regel noch freie Plätze. Insgesamt erscheint bislang die Erfüllung des Rechtsanspruchs sichergestellt. Allerdings kann die Betreuung nicht immer in der gewünschten Form, der gewünschten Einrichtung oder im gewünschten Umfang erfolgen. Klagen hinsichtlich der Erfüllung des Rechtsanspruchs liegen dem Kreisjugendamt bisher nicht vor“, berichtete Kreisjugendamtsleiterin Ulla Schrödl den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses.
Viele Kindertageseinrichtungen auf dem Gebiet des Kreisjugendamtes sind voll belegt und haben, um noch unter dreijährige Kinder aufnehmen zu können, die Möglichkeiten der Überbelegung genutzt. Problematisch stellt sich die finanzielle Situation für diejenigen Träger dar, die im Laufe des Kindergartenjahres 2013/4 u3-Plätze fertigstellen und dann auch anbieten müssen, aber hierfür keine Betriebskosten erstattet bekommen. Dies lag an der unklaren Situation, vor der sich einige Träger gestellt sahen, ob und wann sie Fördermittel durch das Land NRW bewilligt bekämen. Da eine Beantragung von Betriebskosten nach dem 15.03.2013 nicht mehr möglich ist, müssten die Plätze bereitgestellt werden, ohne dass die Träger hierfür Betriebskosten erhielten.
„Wir führen zurzeit Gespräche mit den betroffenen Trägern zum weiteren Verlauf der Maßnahme“, berichtete Kreisjugendamtsleiterin Ulla Schrödl.
Aktuelle Engpässe für ü3-Kinder stellen sich in den Kindertagesstätten im Bereich des Kreisjugendamtes teilweise in Much, Ruppichteroth oder Wachtberg dar. Dem wird mit den Möglichkeiten nach Kinderbildungsgesetz (KiBiz) begegnet: der provisorischen Einrichtung einer Kindergartengruppe oder Gruppenüberschreitungen.
„In den meisten Fällen konnten bislang Lösungen gefunden werden; zurzeit aktualisieren wir die Bedarfe, wie sie in der Kindergartenbedarfsplanung 2013/14 festgestellt wurden“, so Kreisjugendamtsleiterin Ulla Schrödl.
Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
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