Politik | 29.04.2015

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Kühn und kein Ende Der Innenminister kneift

Rhein-Sieg-Kreis. Wozu braucht es noch eine „oberste kommunale Rechtsaufsicht“, wenn sie nicht ausgeübt wird. Wozu braucht es noch einen Innenminister, der seine gesetzlichen Pflichten nicht wahrnimmt?

Diesen Eindruck vermittelt der aktuelle Bericht des Innenministers für den Kommunalausschuss des Landtages in der Causa Kühn. Dieser wurde 2010 in den Aufsichtsrat der RWE berufen und hat bisher - für jeweils vier Aufsichtsratssitzungen im Jahr - über 530.000 EURO als Aufsichtsratsvergütung erhalten. Die Frage, ob ihm oder dem Kreis dieses Geld zusteht, ist strittig.

Im RWE-Aufsichtsrat gibt es neben Kühn nach zwei andere Kommunalpolitiker: die Oberbürgermeister aus Dortmund und Mühlheim. Diese führen entsprechend der Nebentätigkeitsverordnung des Landes alle Nebeneinkünfte, die sie aus ihren Tätigkeiten in anderen Organen erhalten, an ihre Kommunen ab. Die Verordnung bestimmt, dass sie lediglich 6.000 EURO im Jahr behalten dürfen. Begründet wird die Abführung damit, da sie nicht als Privatperson, sondern aufgrund ihrer Dienststellung in die Gremien gekommen sind.

Der damalige Landrat Kühn hat dies immer bestritten und betont, dass er nicht aufgrund seiner Dienststellung, sondern unabhängig davon in den RWE-Aufsichtsrat berufen wurde und die Auszahlung der vollen Vergütung gefordert. Die damaligen FUW-Kreistagsmitglieder Maria-Luise Streng und Hermann-Josef Nöthen hatten sich im Jahre 2010 an Herrn Kühn gewandt und einen alternativen Vorschlag zur Lösung der Angelegenheit vorgetragen: Sie schlugen vor, Herr Kühn möge doch die Vergütung einem sozialen Zweck zuleiten und auf diesem Wege einer rechtlichen Auseinandersetzung entgehen.

In seiner Antwort teilte Herr Kühn mit, dass er bereits den gleichen Gedanken hatte, er jedoch rechtliche Probleme sehe, so zu verfahren.

Der amtierende Landrat Schuster hat richtigerweise, um eine endgültige Klärung herbeizuführen, den Innenminister, der die oberste Rechtsaufsicht über alle Kommunen im Land hat, gebeten, hierzu ein Machtwort zu sprechen.

Was ist das Ergebnis? Es gibt keines, der Innenminister verweigert sich. Auf die Frage, ob denn ihm nunmehr ein internes oder externes Rechtsgutachten zum Thema vorläge, antwortet der Innenminister:

„Die Landesregierung hat weder intern noch extern Rechtsgutachten zu der Problematik erstellt oder veranlasst“. Die Beauftragung solch eines Gutachten wäre seine Pflicht gewesen.

An diesem Fall zeigt sich geradezu exemplarisch der grundlegende Fehler in der Organisation der kommunalen Aufsichtsbehörden: Wenn auf Zeit gewählte Politiker für die Rechtsaufsicht zuständig sind, kann es keine wirkliche und nur an Recht und Gesetz orientierte Aufsicht geben. Der politischen Opportunität ist damit auch hier Tür und Tor geöffnet.

Pressemitteilung

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