Volkshochschule Meckenheim Rheinbach Swisttal mit Wachtberg
Neue Gebühren- ordnung des Volks- hochschulzweckverbands
Rheinbach. Zum 1. August 2015 wird eine neue Gebührenordnung für Volkshochschule und Musikschule in Kraft treten. Für rund 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Musikschule werden die Gebühren hierbei maximal um 2,4 Prozent steigen; teilweise sinken die Gebühren sogar. Für gut 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler wird die Gebührenerhöhung jedoch höher ausfallen: Zum einen werden die Schülerinnen und Schüler der 45-Minuten-Einzelunterrichtseinheit den übrigen Schülerinnen und Schüler des Instrumentaleinzelunterrichts gleichgestellt; andererseits wird für Erwachsene ab 25 Jahren eine höhere Beteiligung eingefordert. Die neue Gebührenordnung soll einen Beitrag zu größerer Bildungsgerechtigkeit leisten, die Tarifsteigerungen berücksichtigen und zugleich einen Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Musikschule und den Belangen der diese finanzierenden Kommunen schaffen, so der VHS-Direktor Adrian Grüter.
Pressemitteilung
vhs Rheinbach
