Politik | 26.03.2015

Rhein-Sieg-Kreis informiert

Neuer Fahrzeugschein bei Vergabe von Kurzzeitkennzeichen

Rhein-Sieg-Kreis. Ab 1. April 2015 wird bei der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen ein neuer Fahrzeugschein ausgegeben. „Kurzzeitkennzeichen sind dann nur noch für ein genau benanntes Fahrzeug erhältlich. Die Möglichkeit, ein beliebiges Fahrzeug in den Fahrzeugschein einzutragen, entfällt“, erklärt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, die geänderte gesetzliche Regelung.

Anträge auf Kurzzeitkennzeichen sind bei dem Straßenverkehrsamt zu stellen, welches für den Wohnsitz oder den Standort des Fahrzeugs zuständig ist. Der Standort muss anhand eines Kaufvertrags oder einer Rechnung nachgewiesen werden.

Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sind die Fahrzeugdokumente, Personalausweis oder Pass des Antragstellers und eVB-Nummer des Versicherers vorzulegen. In dem neuen Fahrzeugschein werden vollständig die Angaben zum Fahrzeughalter sowie zum Fahrzeug eingetragen. Die Fahrzeuge müssen einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt sein.

Das Kurzzeitkennzeichen kann wie bisher für längstens fünf Tage zugeteilt werden. Das Fahrzeug darf allerdings nicht angemeldet sein, und ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten bewegt werden. Hat das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis, sind nur Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises oder eines angrenzenden Bezirks erlaubt. Wenn die Hauptuntersuchung und Sicherheitsüberprüfung vor Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abläuft oder wenn kein gültiger Nachweis erbracht werden kann, sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück erlaubt. Bei Mängeln am Fahrzeug sind nur Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in der nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder im angrenzenden Bezirk und zurück erlaubt. „Verkehrsunsichere Fahrzeuge dürfen gar nicht bewegt werden. Für diese Fahrzeuge wird kein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben“, darauf weist Dieter Siegberg hin. Wer für sein Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte, kann den Service der online-Terminreservierung nutzen: www.rhein-sieg-kreis.de, hier die Rubriken Bürgerservice, Servicebereiche, Verkehr, … zum Sonderservice, anklicken.Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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