Politik | 07.10.2015

Zur Flüchtlingssituation auf dem Arbeitsmarkt

Nicht gegeneinander ausspielen

Sozialer Arbeitsmarkt könnte helfen

Köln/Region. Zur aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt mahnt Ingo Degenhardt, Vorsitzender des DGB Bonn/Rhein-Sieg, mehr Hilfen für Arbeitslose und Flüchtlinge an. „Auch wenn sich, nach Feststellung der Agentur für Arbeit Bonn, der regionale Arbeitsmarkt zum Herbstbeginn saisonüblich mit positiver Tendenz darstellt, bleibt die Langzeitarbeitslosigkeit stetig auf einem sehr hohen Niveau. Die monatlichen kleinen Abweichungen, mal rauf mal runter, haben noch nicht einmal kosmetischen Charakter. Es muss sich endlich etwas bewegen, besonders im Bereich der Grundsicherung“, so der Kommentar des Gewerkschafters. Für Degenhardt werden die Probleme durch die Zuwanderung von Flüchtlingen eher zunehmen als geringer werden. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Arbeitslose und Flüchtlinge nicht gegeneinander ausgespielt werden. Besonders gering qualifizierte Menschen brauchen mehr Ausbildungsmöglichkeiten und eine Art Durchhalteprämie bei längeren Maßnahmen und bei regulärer Ausbildung. Ich bin mir auch sicher, dass es möglich ist, Langzeitarbeitslose in einem sozialen Arbeitsmarkt in die Flüchtlingsbetreuung einzubinden“, sagt Degenhardt.

Der DGB fordert seit Langem einen sozialen Arbeitsmarkt. Der muss aber Mindeststandards, wie sozialversicherungspflichtige Arbeit, sinnvolle Tätigkeiten mit Qualifikationsanteil erfüllen. Um Flüchtlinge zu betreuen, sind auch besondere Qualifikationen erforderlich. Hierzu gehören unter anderem Sprachkenntnisse und soziale Kompetenzen. Degenhardt: „Es muss auf Grund der Datenlage möglich sein, arbeitslose Menschen mit diesen besonderen Kenntnissen heraus zu filtern, die zum Beispiel als Ansprechpartner, Betreuer oder als Helfer in den Unterkünften, für die Flüchtlinge tätig sein können.“

Der Schutz Geflüchteter vor Ausbeutung ist für die Gewerkschaften von hoher Bedeutung. Dazu gehört, dass vor einer Arbeitsaufnahme eine Aufklärung erfolgt über den Mindestlohn, zum Kündigungsschutz und zu wesentlichen Arbeitsschutzbestimmungen. Pressemitteilung

DGB-Kreisverband

Bonn/Rhein-Sieg

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