Rhein-Sieg-Kreis informiert
Wegweiser für Menschen mit Behinderungen
Jetzt auch in „Leichter Sprache“ aufgelegt
Rhein-Sieg-Kreis. Der Rhein-Sieg-Kreis hat seinen „Wegweiser für Menschen mit Behinderungen“ überarbeitet und inhaltlich auf den neuesten Stand gebracht. 8.000 Exemplare umfasst die dritte Auflage.
„Wir bedanken uns bei allen, die an der Entstehung des Wegweisers mitgewirkt haben und durch Werbeanzeigen ermöglicht haben, dass die Broschüre kostenlos erhältlich ist“, so Landrat Sebastian Schuster und Bettina Lübbert, Behindertenbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, im Vorwort des „Wegweisers“.
Dem Rhein-Sieg-Kreis ist es ein großes Anliegen, wichtige Informationen allen Bürgerinnen und Bürgern verständlich zugänglich zu machen. Es setzt sich daher besonders für die Übersetzung in „Leichte Sprache“ ein.
Daher liegt der Wegweiser jetzt erstmalig auch in „Leichter Sprache“ vor; 1.000 Broschüren umfasst die erste Auflage. Da für die Broschüre eine Finanzierung über Werbeanzeigen nicht möglich war, hatte der Ausschuss für Inklusion und Gesundheit des Rhein-Sieg-Kreises die Mittel für die Übersetzung und den Druck zur Verfügung gestellt.
"Leichte Sprache"
Die „Leichte Sprache“ ist eine spezielle barrierefreie Sprache, wie zum Beispiel die Blindenschrift oder die Gebärdensprache. Besonders leichte Verständlichkeit, ein einfacher Satzbau, erklärende Symbole, eine große Schriftgröße sowie der Verzicht auf Werbung zeichnen sie aus. Damit kommt sie einem großen Personenkreis zugute.
„Wegweiser für Menschen mit Behinderung“
Der „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ richtet sich an Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder deren Angehörige sowie im sozialen Bereich tätige Fachkräfte und ehrenamtlich Mitarbeitende. Er enthält Informationen und Adressen für die verschiedenen individuellen Lebenslagen. Hierzu gehören unter anderem die Frühforderung und therapeutische Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Angebote der Kindergärten und Schulen, Hilfen für behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben, Adressen von Wohneinrichtungen, Tipps zur Wohnungsanpassung und Hilfsmittel. Die bebilderte Broschüre gibt Hinweise zur Mobilität, wie dem Fahrdienst oder der Umrüstung zum behindertengerechten Fahrzeug, zu finanziellen Hilfen und Vergünstigungen wie beispielsweise Grundsicherung oder Schwerbehindertenausweis, zu Hilfs- und Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel der Behindertenverbände oder Selbsthilfegruppen und zu Freizeit-, Bildungs- und Sportangeboten im Rhein-Sieg-Kreis.
Beide Versionen des „Wegweiser für Menschen mit Behinderungen“ sind kostenlos erhältlich in den Rathäusern der Städte und Gemeinden, bei den Wohlfahrts- und Behindertenverbänden sowie im Siegburger Kreishaus. Telefonische Bestellungen nimmt der Rhein-Sieg-Kreis, - Der Landrat -, Kreissozialamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, unter der Tel. (0 22 41) 13 32 74 entgegen.
Zusätzlich zur Papiervariante stehen die Wegweiser als PDF-Dokument zum Herunterladen auch als barrierefreie Internetversion unter www.rsk.behindertenratgeber.de oder über www.rhein-sieg-kreis.de zur Verfügung.
Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
