Politik | 27.09.2013

Kreis Ahrweiler sagt Ja zum Namenszusatz

Bad Bodendorf soll weiter „Bad“ heißen

Meinung von Bürgern und Ortsbeirat in Entscheidung eingeflossen - Landrat hat Innenminister unterrichtet

Bad Bodendorf. Darf der Sinziger Stadtteil Bad Bodendorf den Namenszusatz „Bad“ behalten? Wenn es nach dem Willen der Kreisverwaltung Ahrweiler und deren Leiter Landrat Dr. Jürgen Pföhler geht: ja. Diese Entscheidung ist jetzt gefallen. Darüber hat der Landrat den rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz „angesichts der Bedeutung der Angelegenheit“ am 27. September persönlich unterrichtet. Sollte das Innenministerium keine Einwände dagegen erheben, ist der Namens-Zusatz „Bad“ endgültig gesichert.

Für den Landrat steht fest: „Unsere drei öffentlichen Anhörungen am 3. Juli, 20. August und 9. September mit Bürgern, Vereinen, Gewerbetreibenden und dem Ortsbeirat haben ein eindeutiges Stimmungsbild ergeben. Es war beeindruckend, dass die Bad Bodendorfer in großer Einmütigkeit das ‚Bad‘ im Namen erhalten wollen. Es gab keine einzige Stimme dagegen. Diese einhellige Meinung ist in unsere Entscheidung eingeflossen.“

Die wesentlichen Gründe für die Entscheidung

Der positive und werbende Namenszusatz „Bad“ habe für den Tourismus, die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie wichtige Wirtschaftsfaktoren wie Seniorenzentren, Kliniken und Gesundheitsberufe eine hohe Bedeutung und sichere viele Arbeitsplätze.

Die Einwohner zeigten eine hohe Verbundenheit mit ihrem Heimatort, in den Vereinen und Organisationen werde Tradition gelebt. Dies zeige sich in einer für die Größenordnung des Stadtteils ungewöhnlichen Bereitschaft zur ehrenamtlichen Tätigkeit für das Dorf- und Vereinsleben, die den Ort besonders sehens- und lebenswert gestalte.

Die Beibehaltung des Namenszusatzes „Bad“ sei für den Ort und die Stadt Sinzig eine motivierende Unterstützung in dem erklärten Bestreben, den Ort Bad Bodendorf wieder zu einem „echten“ Heilbad hinzuführen.

Der Aufwand und die Kosten etwa für die Änderung von Vereinsfahnen und Uniformen, die Umstellung von Fahrplänen, Karten oder Ortsschildern würde in keinem Verhältnis zu einem wie auch immer gearteten Nutzen einer Streichung des Namenszusatzes „Bad“ stehen.

Der Name Bad Bodendorf werde seit mehr als 40 Jahren von Bürgern, Behörden und Unternehmen im täglichen Umgang genutzt. In anderen Bundesländern werde den Gemeinden im Falle eines Widerrufs der Heilbad-Anerkennung das Recht auf Weiterführung des Namenszusatzes bereits nach 20 Jahren ermöglicht.

Die Kreisverwaltung habe diese Punkte bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, so Landrat Pföhler, der drei weitere Argumente pro Namenszusatz nennt: 1.320 Unterschriften der Bürger, die einstimmige Resolution des Sinziger Stadtrats und das Engagement der Grundschule Bad Bodendorf.

Zur Erinnerung: Das Ministerium für Wirtschaft und Tourismus Rheinland-Pfalz hat Bad Bodendorf das Heilbad-Prädikat entzogen. Dies ist mit dem Widerrufbescheid vom 19. Juni 2013 nach dem Kurortgesetz geschehen. Der Ort erfülle die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr. Beispielsweise fehlten ein Kurhotel und ein funktionsfähiger Kurpark, so das Wirtschaftsministerium.

Der Stadtrat von Sinzig reagierte darauf mit seiner Resolution pro Bad als Namenszusatz. Die Kreisverwaltung Ahrweiler hatte in einem Verwaltungsverfahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass der Namenszusatz beibehalten werden kann - unabhängig vom Heilbad-Prädikat. Die kommunalrechtliche Zuständigkeit nach der Gemeindeordnung liegt beim Kreis und beim Innenministerium.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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