Neubau der Lebenshilfe in Sinzig nimmt wichtige Hürde
Bewohner warten sehnsüchtig auf den Einzug
aus Bad Breisig
Sinzig. Ein bedeutender Fortschritt zeichnet sich für die künftige Wohnsituation von Menschen mit Beeinträchtigungen in Sinzig ab.
Nachdem die Lebenshilfe Kreisvereinigung Ahrweiler e. V. über einen Zeitraum von fast fünf Jahren intensiv nach einer Lösung gesucht hat, gab der Bauausschuss der Stadt Sinzig nun durch sein einstimmiges Votum den Weg für das Vorhaben an der Kreuzung von Münzgasse und Renngasse.
Jetzt fehlt nur noch die Baugenehmigung durch die Kreisverwaltung.
Ulrich van Bebber, Vorsitzender der Lebenshilfe im Kreis Ahrweiler, zeigt sich erleichtert über diese Entwicklung. Nach der Sichtung von insgesamt 32 verschiedenen Arealen in den vergangenen drei Jahren markiert die aktuelle Entscheidung ein hoch erfreuliches Zwischenergebnis.
Van Bebber betont, dass man nach der langen Zeit der Ungewissheit nun endlich eine greifbare Perspektive habe. Denn bei einem vorher ins Auge gefassten Grundstück hatte es Proteste der Nachbarn gegeben, sodass man diese Planungen nicht umsetzen konnte. Van Bebber hofft nun auf einen weiterhin zügigen Fortgang bei der Genehmigung durch die Kreisverwaltung. Ziel ist, dass Gebäude möglichst noch Ende 2028, spätestens aber zu Beginn des Jahres 2029 beziehen zu können. „Ich werde immer wieder von den Bewohnern gefragt, wann das neue Haus den endlich fertig ist und sie dort einziehen können,“ erklärte van Bebber. Zwar stelle dieser Beschluss eine wesentliche Etappe dar, doch sei man sich bewusst, dass das endgültige Ziel noch nicht erreicht sei. Er sprach allen Unterstützern seinen ausdrücklichen Dank aus.
Das geplante Bauprojekt sieht ein modernes, vierstöckiges Gebäude vor, das durch ein zusätzliches Staffelgeschoss ergänzt wird. Insgesamt sollen dort 24 Menschen ein neues Zuhause finden, wobei die Wohnstruktur in überschaubaren Kleingruppen organisiert ist. Im Staffelgeschoss sollen darüber hinaus Menschen mit Behinderung wohnen, die eine höhere Selbstständigkeit haben und nur noch fallweise auf Unterstützung angewiesen sind. Besonders hervorzuheben ist die konsequente Barrierefreiheit, die insbesondere im obersten Stockwerk auch schwerstmobilitätseingeschränkten Personen eine uneingeschränkte Teilhabe ermöglicht. Neben den Wohnbereichen sind im Erdgeschoss Flächen für Personal, therapeutische Einzel- und Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsräume geplant.
Für die abschließende Genehmigung ist die Kreisverwaltung zuständig.
