Fristen für finanzielle Hilfen
Caritas Fluthilfe informiert über finale Fristen für finanzielle Hilfen
aus Bad Neuenahr-Ahrweiler
Der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr erinnert an Anmeldefristen für finanzielle Unterstützungsleistungen im Rahmen der Flutkatastrophe 2021. Haushaltsbeihilfe kann bis 30. Mai und Wiederaufbauhilfe bis 31. Juli beantragt werden.
Ahrtal. Der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e. V. steht den Menschen im Ahrtal seit der Flutkatastrophe im Jahr 2021 unermüdlich zur Seite. Die Caritas Fluthilfe verfolgt bis heute die Ziele, Menschen zu stabilisieren, Perspektiven zu schaffen und den sozialen Wiederaufbau mitzugestalten. Diese Unterstützung wird bis zum Ende der Projektlaufzeit im Dezember 2026 für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Für eine reibungslose Abwicklung der finanziellen Hilfen innerhalb der verbleibenden Zeit, weist die Caritas nun auf verbindliche Anmeldefristen hin.
Im Rahmen der Haushaltsbeihilfen, die finanzielle Unterstützung für von der Flut zerstörten Hausrat bieten, bittet die Caritas Fluthilfe um Anmeldung bis zum 30. Mai 2026.
Im Rahmen der Wiederaufbauhilfe, die Betroffene innerhalb des Eigenanteils von 20% unterstützt, bittet die Caritas Fluthilfe um Anmeldung für die finanzielle Hilfe bis spätestens zum 31. Juli 2026.
Kontaktinformationen
Anmeldungen für beide finanziellen Unterstützungsleistungen können gerichtet werden an: Joy Radermacher, E-Mail: radermacher-j@caritas-rma.de, Mobil: 0151 10605022 oder Nadja Dühr, E-Mail: duehr-n@caritas-rma.de, Mobil: 0160 93270193.
Alle Spendengelder, aus denen die genannten Hilfen finanziert werden, unterliegen der Zweckbindung, die zum zeitnahen Einsatz im Rahmen der Fluthilfe verpflichtet. Demnach wird die Auszahlung dieser Hilfen zum Ende der Projektlaufzeit (über fünf Jahre nach der Flutkatastrophe) eingestellt. Anmeldungen sind nach den oben genannten Fristen daher nicht mehr möglich. Das Fluthilfe-Team wird sich auch in dieser letzten Phase unermüdlich für die finanzielle Unterstützung von Betroffenen einsetzen.
