VfL Rheinbach Jugendabteilung
Notvorstand für den VfL Rheinbach beantragt
Verein ist momentan handlungsunfähig
Rheinbach. Die Jugendabteilung des VfL Rheinbach hat am 14. April beim Amtsgericht Bonn den Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes gestellt. Dieser Schritt wurde für notwendig erachtet, da die letzte Jahreshauptversammlung des Vereins 2007 stattgefunden hat. Zudem sind in den Jahren 2007 bis 2012 drei Vorstandsmitglieder zurückgetreten, zuletzt Herr Rhein im Februar 2012. Im August 2012 fand der Versuch einer Jahreshauptversammlung statt, die jedoch abgebrochen wurde, da eine ordentliche Versammlung nicht durchzuführen war. Man ging jedoch in dem Konsens auseinander, zeitnah eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, was bis zum heutigen Zeitpunkt nicht geschehen ist. Auf mehrmalige Bitten seitens der Jugendabteilung einen Termin für eine neue Mitgliederversammlung zu benennen und diese einzuberufen, reagierte Herr Barth nicht.
Aktuell kein funktionsfähiger Vorstand beim VfL Rheinbach
Aus diesen Gründen existiert beim VfL Rheinbach momentan kein funktionsfähiger Vorstand und der Verein ist handlungsunfähig. Der Notvorstand hat die Aufgabe, möglichst zeitnah eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Der Termin wird vom Amtsgericht Bonn bekannt gegeben.
Wunsch der Jugendabteilung nach ordentlicher Mitgliederversammlung
Alles, was die Jugendabteilung wollte und will ist, dass wie bei jedem Verein endlich eine Mitgliederversammlung stattfindet, bei der ein ordnungsgemäßer Vorstand gewählt wird. Die Vertreter der Jugendabteilung, denen der VfL Rheinbach am Herzen liegt, möchten wieder einen funktionsfähigen Verein. Man kann nur hoffen, dass alle Mitglieder, denen der Verein am Herzen liegt, ihn jetzt nicht im Stich lassen und auf ihre Art unterstützen.
Pressemitteilung
Jugendabteilung VfL Rheinbach
