Lokalsport | 11.11.2025

Erfolgreicher Testwettkampf der Leichtathletik-Abteilung TuS Ahrweiler nach Wiederaufbau

Positive Bilanz und Ausblick auf Frühjahr 2026

Start der 800m unter Flutlichtbedingungen beim Bahnabschluss im Apollinarisstadion. Foto: privat

Ahrweiler. Die Leichtathletik-Abteilung des TuS Ahrweiler in der LG Kreis Ahrweiler hat nach dem Wiederaufbau des Apollinarisstadions einen gelungenen Testwettkampf ausgerichtet. Die sanierte Sportstätte inkl. Laufbahn, Zeitmessanlage und das neu formierte Kampfrichterteam konnten ihre Einsatzbereitschaft unter Beweis stellen. Abteilungsleiterin Carla Jüliger betonte: „Der Bahnabschluss mit Einsatz der neu eingerichteten Technik unter realen Bedingungen, war eine wichtige Veranstaltung, um mögliche Probleme zu erkennen und diese für folgende Bahnwettbewerbe ausschließen zu können.“ 77 Meldungen aus zehn Vereinen – eine rege Beteiligung, die das Interesse am Re-Start der Bahnlauf-Wettkämpfe widerspiegelte. Viele Athleten der LG Kreis Ahrweiler, darunter Spitzenläufer Julien Jeandrée (M30) oder Nachwuchstalente aus den eigenen Reihen wie z.B. Helene Leimkühler, Jona Beckmann, Monir Dahhan und Kilian Jüris nutzten die Veranstaltung, sowohl zur Leistungsstandermittlung und auch als zusätzliche Wettkampferfahrung. Trotz feuchter Herbstkälte konnten einige Athleten persönliche Bestleistungen erzielen, was die gute Form und Motivation der Sportler unterstreicht. Die Veranstaltung im kleinen Rahmen bot Distanzen vom Sprint- über die Mittel- bis zur Langstrecke über 3000m, um die Funktion der neuen Stadion-Technik zu testen. Das neue Kampfrichterteam bewährte sich unter professioneller Leitung; die Abläufe wurden trotz auftretender technischer Probleme weitgehend reibungslos umgesetzt. Damit blickt die Leichtathletik-Abteilung positiv auf die kommende Laufbahn-Saison, die im Frühjahr mit der bereits geplanten Bahneröffnung startet.

Start der 800m unter Flutlichtbedingungen beim Bahnabschluss im Apollinarisstadion. Foto: privat

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  • H. Schüller: Peter Hübsch, Ihr werter Kommentar könnte tatsächlich belustigen, wenn er nur nicht so platt und falsch wäre. Sie beweisen damit lediglich, dass Sie weder die Petition noch das darin zitierte Gerichtsurteil...
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