Hinweis der Kreislaufwirtschaft
Abfallgebühren sind fällig
Koblenz. Die Kreislaufwirtschaft erinnert an die Zahlung der ausstehenden Forderungen von Abfallgebühren. Einzelheiten sind den jeweiligen Gebührenbescheiden zu entnehmen. Es sei wichtig, dass das Aktenzeichen im Verwendungszweck angegeben werde, damit die Überweisung zugeordnet werden könne, so Carsten König, Leiter der Kreislaufwirtschaft. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung müssen Mahnungen vorgenommen werden. Die dafür anfallenden Kosten sowie Säumniszuschläge und Mahngebühren werden zum fälligen Betrag hinzugerechnet. Man könne für die Zukunft ein SEPA-Lastschriftmandat für die laufend wiederkehrenden Zahlungen erteilen. Die zu begleichenden Forderungen würden dann zum Fälligkeitstag vom an-gegebenen Konto abgebucht. So erübrige sich die Überweisung und man versäume keinen Zahlungstermin, sagt König. Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates findet man unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de. Wichtig ist, dass dieses unterschrieben an die Kreislaufwirtschaft geschickt wird. Presse-
mitteilung Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz
