Jagdgenossenschaft Wölferlingen
Einladung zur Versammlung
Wöferlingen. Am Dienstag, den 22. Oktober findet um 20 Uhr im Sitzungszimmer der Mehrzweckhalle in Wölferlingen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Wölferlingen statt. Stimmberechtigt sind alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Wölferlingen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, oder nicht ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.Pressemitteilung der
Jagdgenossenschaft Wölferlingen
