Termine | 02.03.2018

Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen

Meldefrist für Schwerbehindertenabgabe läuft aus

Meldung muss der Agentur für Arbeit bis zum 31. März vorliegen

Kreis Mayen-Koblenz. Betriebe, die nicht die für sie gesetzlich vorgesehene Anzahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die entsprechende Meldung muss der Agentur für Arbeit bis zum 31. März vorliegen.

Wer in seinem Unternehmen im Jahresdurchschnitt 20 oder mehr Arbeitsplätze hat, ist gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wer dies nicht tut, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen, deren Höhe sich nach der Betriebsgröße und dem Grad der Abweichung richtet. Abgabepflichtige Betriebe müssen sich bis zum 31. März bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit melden. Eine Frist, die nicht versäumt werden sollte, denn Nichtmelden oder Verspätungen können ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen.

Wichtig zum Einhalten der Frist ist auch, dass die Daten korrekt weitergegeben werden. Entsprechende Unterlagen und eine CD-ROM mit dem Bearbeitungsprogramm IW-Elan 2017 wurden den Betrieben, die der Behörde bekannt sind, zugeschickt. IW-Elan ermöglicht die elektronische Abgabe der Erklärung per Mail. Wer keine Post bekommen hat, aber trotzdem meldepflichtig ist, kann die Unterlagen über das Internet kostenlos herunterladen: www.iw-elan.de. Denn Anzeigepflicht und Frist gelten auch dann, wenn ein Betrieb nicht ausdrücklich zur Abgabe aufgefordert wurde.

In diesem Zusammenhang weist Thilo Knopp, Reha-Teamleiter der Arbeitsagentur Koblenz-Mayen, darauf hin, dass sich die Abgabe relativ einfach deutlich reduzieren oder sogar ganz einsparen lässt, indem schwerbehinderte Menschen eingestellt werden. Eine Entscheidung, zu der er auch vor dem Hintergrund des größer werdenden Fachkräftebedarfs ermutigt. „Nicht jedes Handicap führt zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung. Und oft kann ein Arbeitsplatz mit geringem Aufwand ‚behindertengerecht‘ ausgestattet werden. Im Einzelfall beraten wir gern und können für die Einstellung sogar Zuschüsse zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.“ Bei der Auswahl geeigneter Bewerber helfe die Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen ebenfalls weiter. Derzeit sind dort und in den Jobcentern des Agenturbezirks rund 560 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet.

Wer Fragen zum Anzeigeverfahren oder zur Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat, kann sich an die kostenfreie Servicenummer des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen wenden: (08 00) 4 55 55 20.

Pressemitteilung

Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen

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