Jagdgenossenschaft Erpel
Niederschrift liegt aus
Erpel. Gemäß § 10 BJG werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Erpel darauf hingewiesen, dass die unterzeichnete Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom 26. Juli ab Montag, 6. August für zwei Wochen während der Öffnungszeiten montags und donnerstags von 18 bis 19 Uhr im Rathaus in Erpel zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
