Vortrag: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Sich entscheiden, wenn noch kann!
Termin am 24. April
Bad Neuenahr. Wie kann man Vorsorge für den Fall treffen, dass man selbst seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Durch einen Unfall kann man in ein Koma fallen oder eine Krankheit löst einen Schlaganfall aus.
Rechtsanwalt David Schnöger und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – werden über die rechtlichen Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung wie z.B. der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung informieren.
Die kostenlose Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 24. April, von 18.30 bis 20.30 Uhr in den Räumen der Katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, in der 3. Etage statt. Anmeldungen beim: SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel. (0 26 41) 20 12 78. Infos unter www.skfm-ahrweiler.de.
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