Anmerkung zu „Öffentlichkeit im VISIER“, Blick aktuell Nr. 18
Spannung zwischen Freiheit und Sicherheit
Mehr Überwachung führt nicht zwingend zu mehr Sicherheit
„Videoüberwachung im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit?“ Unter dieser Fragestellung wird die Videoüberwachung meistens diskutiert. Sollte uns unsere Sicherheit nicht ein wenig Überwachung wert sein, denn: Wer nichts zu verbergen hat, braucht eine Überwachung auch nicht zu fürchten? Dabei stimmt schon die erste Prämisse nicht: Mehr Überwachung führt nicht zu mehr Sicherheit. Nehmen wir das Beispiel der Rucksackbombe im Bonner Hauptbahnhof im Dezember letzten Jahres: Das Attentat wurde verhindert, weil ein Zeuge aufmerksam war. Zwar war der Bahnhof videoüberwacht, jedoch haben die Kameras keine Erkenntnisse geliefert. Denn eine Überwachung nutzt nur etwas, wenn auch Personal vorhanden ist, das die Monitore beobachtet. Ein anderes Beispiel ist die menschenverachtende Gewalt, mit der zumeist junge Täter in S- und U-Bahnen auf andere einschlagen. Alle diese Vorfälle werden nicht nur überwacht, sondern sogar aufgezeichnet. Dennoch werden die Straftaten nicht weniger. Weniger Straftaten und damit mehr Sicherheit gibt es jedoch nachweislich dort, wo mehr Personal eingesetzt wird oder mehr Polizeipräsenz zu verzeichnen ist. Nur das Eingreifen vor Ort, die soziale Kontrolle durch Menschen, kann dauerhaft Sicherheit herbeiführen. Aber wenn die Videoüberwachung nicht zu mehr Sicherheit beiträgt: Schadet sie dann wenigstens nicht? Warum stören wir uns an der Überwachung des öffentlichen - und zunehmend auch des privaten - Raumes? Wir tun das aus einem guten Grund: Das Grundgesetz gibt uns das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Diesem Recht muss um so mehr Bedeutung zugemessen werden, je mehr Informationen und Daten über uns gesammelt und bekannt sind. Längst kennen Behörden und Private nicht nur Namen und Adressen. In dieses Recht greift die Videoüberwachung ein. Wir geben beispielsweise unsere Routinen preis: Wer bewegt sich regelmäßig auf einer bestimmten Straße und wann, in welcher Begleitung, was tut er dort? Von den so erfassten Personen verhält sich die ganz überwiegende Mehrheit rechtmäßig und gesetzeskonform und schafft selbst keinen Anlass, der eine Überwachung rechtfertigen würde. Da die Überwachung aber dazu dient, belastende hoheitliche Eingriffe vorzubereiten und das Verhalten der Überwachten zu lenken, stellt sie einen intensiven Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2368/06 vom 23. Februar 2007, Absätze 49 ff.). Wir haben nichts zu verbergen, aber wir müssen auch nicht alles preisgeben. Wir machen ja auch die Toilettentür zu.
Katharina Raue,
Bündnis 90/Die Grünen, MdL
