Wählervereinigung „Unser Wachtberg“
Dem Rat ist jede Möglichkeit der Einflussnahme genommen
Wachtberg. Seit Jahrzehnten besteht eine enge Verbindung zwischen der Limbachstiftung und der Gemeinde Wachtberg. Nach der Stiftungssatzung ist der jeweilige Bürgermeister zugleich auch Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung. Diesem gehören auch vier vom Rat der Gemeinde als Vertreter gewählte Ratsmitglieder sowie der jeweilige Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde an. Das Kuratorium ist gewissermaßen der „Rat“ der Stiftung und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten.
Über diese Angelegenheiten erfährt der Rat bislang nichts. So ist ihm auch jede Möglichkeit der Einflussnahme genommen. Die Mitglieder des Kuratoriums berufen sich stets auf die Nichtöffentlichkeit der dortigen Sitzungen und eine Pflicht zur Verschwiegenheit.
Dabei besteht eine enge finanzielle Verzahnung der Gemeinde mit der Limbachstiftung, die für den Haushalt der Gemeinde mit gravierenden Risiken verbunden ist. Im Jahr 1976 beschloss der damalige Rat der Gemeinde, den Mitarbeitern der Limbachstiftung die gleichen Zusatzversorgungsleistungen zukommen zu lassen wie den Mitarbeitern der Gemeinde.
Die Limbachstiftung wurde daher Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und zahlte fortan die Beiträge für ihre Mitarbeiter. Der RZVK wurde für den Fall der Kündigung der Mitgliedschaft dahingehend eine Garantiererklärung der Gemeinde in unbegrenzter Höhe abgegeben, dass die Gemeinde die zukünftigen Betriebsrentenansprüche der Mitarbeiter der Limbachstiftung in einer Summe ausgleicht. „Es soll sich um einen mehrstelligen Millionenbetrag handeln“, so der Fraktionsvorsitzende Thomas Franz.
Anstehende Entscheidungen der Limbachstiftung können daher gravierende finanzielle Folgen für die Gemeinde haben. Ebenfalls gibt es keine verbindliche Auskunft darüber, ob das Kuratorium den Vertrag für einen Geschäftsführer abgeschlossen hat, dessen Tätigkeit die Geschicke der Stiftung und damit auch der Gemeinde maßgeblich beeinflusst. Es wird kolportiert, dass ein Geschäftsführer gewählt und sein Vertrag von der stellvertretenden Kuratoriumsvorsitzenden unterzeichnet worden sein soll.
„Diese Einseitigkeit muss ein Ende haben“, so Tom Fuhr, Ratsmitglied und Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss. „Alle Stiftungsangelegenheiten von besonderer Bedeutung müssen wegen ihrer möglicherweise gravierenden Folgen für die Gemeinde dem Rat mitgeteilt werden.“ Wie Fuhr erläutert, wurden die vier vom Rat in das Kuratorium gewählten Ratsmitglieder gemäß Paragraf 113 der Gemeindeordnung (GO) NRW in das Kuratorium entsandt. Nach dieser Vorschrift hat der Rat das Recht, über alle Stiftungsangelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig unterrichtet zu werden. Darüber hinaus hätte der Rat sogar das Recht, in wichtigen Angelegenheiten den entsandten Vertretern des Rates verbindliche Weisungen zu erteilen, um so die begründeten finanziellen Interessen der Gemeinde wahren zu können.
Die Wählervereinigung „Unser Wachtberg“ hat daher für die Sitzung des Rats am Dienstag, 9. Dezember, den Antrag gestellt, diese Problematik mit dem Ziel zu erörtern, dass erstmals wichtige Angelegenheiten der Limbachstiftung transparent werden und die Gemeinde die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit nutzen kann, dass ihre berechtigten Interessen auch in Limbach-Angelegenheiten berücksichtigt werden.
Pressemitteilung der
Wählervereinigung
„Unser Wachtberg“
