Die Gemeinde Wachtberg informiert:
Rasenmäher & Co. – des einen Freud, des anderen Leid
Wachtberg. Die ersten sonnenwarmen Tage locken allerorts die Hobbygärtner ins Freie, wo es nach dem langen Winter reichlich zu tun gibt. Nicht selten jedoch begeistert der Tatendrang des einen nicht seinen Erholung suchenden Nachbarn.
In der Gemeinde Wachtberg gibt es daher in der Straßenordnung eine klare Regelung, damit beiden Seiten zu ihrem Recht verholfen werden kann. Hiernach sind die Benutzung von Rasenmähern oder anderen Geräten sowie sonstige Betätigungen, die nach Lage der Örtlichkeit ungewöhnliche, die ruhestörende Geräusche verursachen, nur an Werktagen (also auch samstags) von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr gestattet. Unberührt bleiben hiervon gewerbliche Tätigkeiten. Verstöße gegen die Ruhezeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Im Sinne eines friedlichen Miteinanders bittet die Gemeindeverwaltung Wachtberg um Berücksichtigung der Ruhezeiten. Für eventuelle Rückfragen steht der Fachbereich II – Bürgerdienste und Soziales - unter der Rufnummer (02 28) 954 4-136 gerne zur Verfügung. Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
